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Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG, Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV, § 21 PBG, § 36 BO Zug, § 20 Altstadtreglement Zug
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identisch. Insbesondere hat die Vorinstanz den aus lärmtechnischer Sicht heiklen Standort der Ankenwaage sowie die örtlichen Gepflogenheiten, die sich aus dem Lärmreglement ergeben, nicht in ihre lärmrechtliche Altstadt eng gestaltet sind und sich auf der gesamten Länge der Ober Altstadt-Gasse diverse Geschäfte eingemietet haben. Bei diesen Erdgeschossnutzungen handelt es sich unter anderem um Geschenk- und Ober Altstadt-Gasse die Wohnnutzung im Vordergrund. Dies zeigt sich nicht nur aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse, sondern ergibt sich auch aus den rechtlichen Vorgaben, wonach der Wohnanteil in der
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Sozialhilfe und Arbeitsmarktrecht
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ng verantwortliche Unternehmer einen Teil dieser Kaution für sich beanspruchen kann. Die Kautionspflicht für Personalverleiher erwies sich in der parlamentarischen Debatte im Übrigen offenbar als mehr Arbeitgebers, Vermieters oder von Banken. Der Interpretation, dass sich der Gesetzgeber vom Gedanken hätte leiten lassen, dass es sich bei der Verwandtenunterstützung um eine familieninterne Angelegenheit r müssen eine Kaution hinterlegen. Die Alleineigentümerin eines Personalverleihunternehmens, die sich selber an Einsatzbetriebe verliehen hat, kann nach dem Konkurs ihrer Gesellschaft eigene Lohnforderungen
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Personalrecht
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nermassen an insgesamt 66.5 Tagen krank, wobei sich die krankheitsbedingten Abwesenheiten im Jahr 2011 auf sämtliche zwölf Monate verteilten und es sich um zahlreiche und oft nur kurze Abwesenheiten handelte könnten. Mit der Antwort vom 27. Dezember 2012 habe sich die Vorsteherin/der Vorsteher der Direktion B in dieser Sache so klar festgelegt, dass sie/er sich an der Entscheidfindung im Regierungsrat nicht mehr die Arbeitssuche aber Vorrang hat. In zeitlicher Hinsicht lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen machen. In der Lehre findet sich denn auch die allgemein gehaltene Formulierung, wonach die Abgeltung
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Gewässerschutz
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auch aufgrund einer Harmonisierung bzw. umfassenden Abwägung der sich widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen. Dabei stellt sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, dass die ehehaften Rechte Einerseits handelt es sich bei diesem Prinzip nicht um einen allgemein anerkannten Verfassungsgrundsatz. Andererseits räumen die Autoren des Kommentars USG selber ein, dass sich aus diesem Prinzip eine Rechtes verletzen. (...)
Als weiteres Zwischenfazit ergibt sich somit, dass das geltende Recht die vom Beschwerdeführer verlangte Abwägung der sich widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen gar
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Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage ( Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
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Nachbarschaft zum Grundstück Nr. Z (nachfolgend: GS Z), auf welchem sich die Liegenschaft Assek.-Nr. ZZ befindet. Beide Grundstücke befinden sich im Alleineigentum der Einwohnergemeinde und kommen in der Zone des Restaurants H. bildet. Ausserdem ergeben sich auch aus den gestellten Rechtsbegehren des Beschwerdeführers keine anderen Hinweise. Diese beschränken sich in der Hauptsache auf die Aufhebung des vor wurde, würde sich klar ausserhalb des Streitgegenstands bewegen.
6. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass das bestehende Restaurant H. zonenwidrig sei. Das Gebäude des Restaurants befände sich in der Zone
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2002: Regierungsrat
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einzuordnen , dass sich eine gute Gesamtwirkung ergibt. Die beiden Antennenmasten werden zwar gut sichtbar sein. Allerdings fallen sie nicht mehr auf als ein Fahnenmast. Zudem befindet sich auf dem Gebäude Entscheide einem Wiedererwägungsverbot. Wiedererwägungsgesuche können sich nur auf erstinstanzliche Verfügungen beziehen. Auch § 29 VRG bezieht sich nur auf erstinstanzliche Entscheide, womit Beschwerdeentscheide Wasserversorgung bewegt sich die Genossenschaft im öffentlichen Recht. Ebenfalls das Verhältnis zwischen der Genossenschaft und den Wasserbezügern untersteht dem öffentlichen Recht und hat sich an den Vorgaben
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Geschäftsbericht 2013: Bildungsdirektion
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spezielle Verantwortung für die Gemeinschaft mit sich bringt. Dieser Geist hat Tradition in der Zuger Lehrpersonenbildung, und diesem Zuger Geist fühlt sich auch der Hochschulrat, verantwortlich für die n wir hier die Gesamtwürdigung der Direktion für Bildung und Kultur. Alle Beiträge der DBK finden sich im Geschäftsbericht ... Mit dem Erscheinen der Printausgabe des Zuger Geschäftsberichts publizieren n wir hier die Gesamtwürdigung der Direktion für Bildung und Kultur. Alle Beiträge der DBK finden sich im Geschäftsbericht ab Seite 96. Er ist online als .pdf Dokument verfügbar.
In Kürze 2013 konnten
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Update Schulentwicklung gemeindliche Schulen
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und Schüler ihre individuellen Ziele umsetzen und sich somit optimal auf die weitere berufliche Laufbahn vorbereiten können. Beispielsweise bereitet sich eine Schülerin oder ein Schüler auf den Besuch einer der Zuger Schulentwicklungsprojekte im Bereich der gemeindlichen Schule. Die Informationen richten sich einerseits an die Akteure der ... Das Update vermittelt einen Überblick über den Stand der Zuger Schulentwicklungsprojekte im Bereich der gemeindlichen Schule. Die Informationen richten sich einerseits an die Akteure der gemeindlichen Schule und vor dem Hintergrund der Herausforderungen an den Sc
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Aus der Schule – für die Schule: Hausaufgaben
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Lehrperson eingestehen, dass sich unsere Beurteilung hauptsächlich auf das Erledigen von Hausaufgaben stützt, was dem Begriff (und dem Kind) nicht gerecht wird. Viele wissen, dass sich die täglichen Hausaufgaben Der Kolumnist "macht seine Hausaufgaben", verweist auf nützliche Tipps zum Thema und macht sich narrenfreie Gedanken zum Verantwortungsbegriff im Zeugnis. Von Martin Senn* Wir alle sind in ... Der Kolumnist Kolumnist "macht seine Hausaufgaben", verweist auf nützliche Tipps zum Thema und macht sich narrenfreie Gedanken zum Verantwortungsbegriff im Zeugnis.
Von Martin Senn*
Wir alle sind in bester Gesellschaft
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Hans Hess: Kompetenzen für Jugend und Wirtschaft
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kann die Schule in seinen Augen von der Berufsbildung profitieren? Der erprobte Unternehmer scheut sich nicht vor klaren Antworten. ... Was hält der Präsident von Swissmem vom Lehrplan 21? Und wie kann kann die Schule in seinen Augen von der Berufsbildung profitieren? Der erprobte Unternehmer scheut sich nicht vor klaren Antworten.
Von Martina Krieg
Hans Hess*, wo sehen Sie die Stärken der dualen kritikfähig bleiben. Natürlich sollen sie interessiert und neugierig sein für ihr Handwerk und gewillt, sich das nötige Wissen und vor allem die Kompetenz anzueignen. In ihrer Arbeit müssen sie methodisch und