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§ 193 Abs. 1 StG
damals verkaufte Gebäude wirtschaftlich abbruchreif war. Gemäss Urteil beurteile sich diese Frage in objektiver Weise aus Sicht des Veräusserers. Die in einem Kaufvertrag bekundete Absicht des Käufers, die Weise aus Sicht des Veräusserers zu beurteilen ist, sondern dass jeweils alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Dieser Punkt müsste aber so oder so erst dann geklärt werden, wenn sich der eines Grundstücks fest, der sich nur auf das Land und nicht auch auf das Gebäude bezieht, greift die erwähnte Vermutung nicht. Es ist dann nicht mehr zu prüfen, ob es sich beim übertragenen Gebäude um
Art. 8 BV, Art. 9 BV
Wiederaufnahme davon abhängig machen, wie lange der Elternteil, von welchem sich das Genossenrecht ableitet, lebte, ergibt sich zudem auch eine Ungleichbehandlung unter den noch lebenden "ausgeheirateten" Ausgangslage stossend. 8.4 Die Beschwerdegegner 1 und 2 beziehen sich weiter auf BGE 134 I 257. Der dortige Sachverhalt unterscheidet sich allerdings in wesentlichen Punkten vom vorliegenden Fall. Anders den zu regelnden Verhältnissen nicht ersichtlich ist, oder wenn er Unterscheidungen unterlässt, die sich aufgrund der Verhältnisse aufdrängen (BGE 143 I 361 E. 5.1; 132 I 68 E. 4.1). Gemäss Art. 8 Abs
Grundrechte
Wiederaufnahme davon abhängig machen, wie lange der Elternteil, von welchem sich das Genossenrecht ableitet, lebte, ergibt sich zudem auch eine Ungleichbehandlung unter den noch lebenden "ausgeheirateten" Ausgangslage stossend. 8.4 Die Beschwerdegegner 1 und 2 beziehen sich weiter auf BGE 134 I 257. Der dortige Sachverhalt unterscheidet sich allerdings in wesentlichen Punkten vom vorliegenden Fall. Anders den zu regelnden Verhältnissen nicht ersichtlich ist, oder wenn er Unterscheidungen unterlässt, die sich aufgrund der Verhältnisse aufdrängen (BGE 143 I 361 E. 5.1; 132 I 68 E. 4.1). Gemäss Art. 8 Abs
Mit Bindung gegen den Leistungsstress
und dadurch eher kritisiert und zurückgewiesen werden als Kinder mit sicherem Bindungsverhalten. Auch hier besteht die Gefahr, dass sich frühere verunsichernde Interaktionen wiederholen, anstatt dass die bei Belastungen und qualitativ bessere Beziehungen zu Gleichaltrigen. Schulkinder mit sicherer Bindung können sich bei den Lehrpersonen besser Unterstützung und Hilfe holen. Das feinfühlige und verlässliche zugänglich. Dennoch ist der Erhalt eines sicheren Bindungsverhaltens bzw. die Veränderung unsicheren Verhaltens von den weiteren Erfahrungen des Kindes abhängig, welche sich bis zum Jugendalter hin ausdehnen
2005: Regierungsrat
wesentlich auf die Sichtzonen an. In Innenkurven sind Erschliessungen nur bedingt zweckmässig. Die Beschwerdeführer verlangen die Verlegung von privaten Werkleitungen. Dabei handelt es sich um eine privat Umwelt die notwendigen Massnahmen getroffen werden. Der Grundeigentümer würde sich widersprüchlich verhalten, wenn er sich nur noch um die Zuweisung des Landes in die Zone „Übrige Zone mit speziellen Direktion hätte nur bereits Feststehendes nochmals festhalten können. Das Bauvorhaben orientiert sich an wesentlichen Bestandteilen der baulichen Umgebung, namentlich an der Traufhöhe, am Volumen und
2007: Verwaltungsgericht
in der Regel keine negative Immission dar, ansonsten sich der Kreis der Legitimierten kaum abgrenzen liesse. Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich nicht aus der Rechtswidrigkeit eines angefochtenen E handelt es sich nicht um einen Neubau, sondern um die Wiederherstellung eines bestehenden Gebäudes in den gleichen Ausmassen. Ein Wiederaufbau liegt nicht vor, das Untergeschoss befindet sich noch im u Regierungsrat war im Recht, wenn er feststellte, er habe nur konkrete Baugesuche zu prüfen und nicht von sich aus irgendwelche Erschliessungsvarianten abzuklären. Das Tiefbauamt, das gemäss § 18 des Gesetzes
Aktuelles
finden. Dort werden die Silhouetten schliesslich auch zu sichtbaren Personen, die mitten in unserer Gesellschaft leben. Der Verein Impulse hat sich in der Nordwestschweiz einen Namen gemacht durch seine abgestimmten Lösungen für den Kanton Zug, sie bringen sich mit Vorschlägen und Rückmeldungen in das Projekt ein. Sie stellen sicher, dass verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche fachliche wie persönliche Zukunft Die Teilnehmenden waren unisono der Meinung, dass sich das Zuger Unterstützungssystem wandeln muss. Denn Menschen mit Behinderung wünschen sich heute mehr denn je ein «normales» Leben in der Mitte der
Pergola, §§ 4a und 25a V PBG
vom 1. Juli 2020 sei jedoch ersichtlich gewesen, dass es sich um eine Pergola handeln würde. Die geforderte nachträgliche Baueingabe könne sich aus diesem Grund lediglich auf die Balken beziehen. Dass Nacheingabe vom 1. Juli 2020 sei jedoch ersichtlich gewesen, dass es sich um eine Pergola handle. Die geforderte nachträgliche Baueingabe könne sich aus diesem Grund lediglich auf die Balken beziehen. Dass für Einwirkung auf die Nachbarschaft hätten. a) Zunächst ist festzuhalten, dass sich beide Verfahrensparteien darüber einig sind, dass es sich bei der fraglichen Konstruktion um eine sogenannte Pergola handelt. Dies
Bau- und Planungsrecht
vom 1. Juli 2020 sei jedoch ersichtlich gewesen, dass es sich um eine Pergola handeln würde. Die geforderte nachträgliche Baueingabe könne sich aus diesem Grund lediglich auf die Balken beziehen. Dass Nacheingabe vom 1. Juli 2020 sei jedoch ersichtlich gewesen, dass es sich um eine Pergola handle. Die geforderte nachträgliche Baueingabe könne sich aus diesem Grund lediglich auf die Balken beziehen. Dass für Einwirkung auf die Nachbarschaft hätten. a) Zunächst ist festzuhalten, dass sich beide Verfahrensparteien darüber einig sind, dass es sich bei der fraglichen Konstruktion um eine sogenannte Pergola handelt. Dies
Warum nicht mit Zehntelnoten benoten?
Scheingenauigkeit für die einen. Informationsverlust für die anderen. An der Notenskala scheiden sich die Geister. Ab dem 1. Semester der 2. Klasse müssen die Prüfungen benotet werden. Für die Zeugnisnoten ein bedeutender Bestandteil der Leistungsbewertung und des pädagogischen Feedbacks. Allerdings zeigt sich in der Praxis eine beträchtliche Inkonsistenz in der Anwendung der Notenskala: Während einige Lehrpersonen einem potenziellen Informationsverlust, was Transparenz und Fairness der Bewertung anbelangen. Da sich die einheitliche Leistungsbewertung gemäss den allgemeinen Bestimmungen des Promotionsreglements (BGS

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