Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
folgenden Bemerkungen und Anträgen – die im Entwurf vorgesehenen Regelungen. Es ist zu beachten, dass es sich beim neuen TabPG in erster Linie um eine Überführung der bisherigen Bestimmungen über die Tabakprodukte
Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Anhang 3.1 Ziff. 41 Abs. 2 GSchV sei wie folgt zu ändern: Die Anzahl der jährlichen Probenahmen richtet sich nach der Anlagegrösse und nach der Einhaltung der allgemeinen Anforderungen nach Anhang 3.1 Ziff.
Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland
Absatz mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: «Das Ausmass und die Ausgestaltung der Unterstützung richten sich nach den Richtlinien für Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Konsularischen
Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
stands) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Unsere Vernehmlassung stützt sich auf ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren. Antrag Die Übernahme der Rückführungsrichtlinie
Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
en im obengenannten Anhörungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Bereits am 30. Juni 2015 hat sich der Zuger Regierungsrat ablehnend zur Verordnung des Bundesrats über die Gewährung von Steuererle
Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR)
Bericht darzulegen. 5.  Zu Art. 9 Abs. 3: Hinsichtlich Art. 9 Abs. 3 sei sicherzustellen, dass sich die Pflicht der Kantone allein auf die Lieferung von Rohdaten beschränkt und dass die Kantone weder
Konferenzielle Anhörung zu den Änderungen der Verordnung zum Schulgesetz und zum Reglement zum Schulgesetz
Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Schulgesetz durchzuführen. Der Bildungsrat schloss sich am 29. Mai 2013 diesem Vorgehen im Zusammenhang mit der Änderung des Reglements zum Schulgesetz an
Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes
geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 15. März 2013 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis 28. Juni 2013 zum Vorentwurf zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (Umsetzung der Motion
Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen Schweiz-EU im Bereich Chemikaliensicherheit (REACH)
zum Verhandlungsmandat des Bundesrates nicht Stellung nehmen sollen. Der Regierungsrat schliesst sich Ihrer Auffassung vollumfänglich an. Freundliche Grüsse Regierungsrat des Kantons Zug Peter Hegglin
Anhörung zu den definitiven NFA-Zahlen 2009
hatte im Laufe der NFA-Projektarbeiten mehrere Varianten einer Korrektur von Fehlern diskutiert und sich mit deutlicher Mehrheit für die nun von der EFV angewandte Vorgehensvariante entschie-den (vgl. Protokoll Grundlage ab. Eine isolierte Behandlung von einzelnen Umsetzungsproblemen der NFA ist aus unserer Sicht systemwidrig, da der neue Finanz- und Lastenausgleich komplex und mit vielen Interdepen-denzen behaftet Daten vorliegen und Schätzungen und Hochrechnungen vorgenommen werden müssen. Dies ist aus unserer Sicht eine unbefriedigende Situation, die ebenfalls thematisiert werden müsste. Aufgrund der komplexen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch