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Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz
das neue Geldspielgesetz die Aufhebung des Verbots von online durchgeführten Spielbankenspielen mit sich bringt, ist es richtig, dass die VGS Bestimmungen enthält, die den Schutz der Spielerinnen und Spieler
Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)
diese Aufgabe an die Direktion des Innern delegiert. Die Direktion des Innern des Kantons Zug äussert sich fristgemäss. Anträge und Begründungen siehe Download.
Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV)
äussern uns dazu gerne wie folgt: Die für die Kantone hauptsächlich massgebenden Bestimmungen befinden sich in den Abschnitten 7–9 (Art. 32 ff.) der totalrevidierten Verordnung. Danach haben die Kantone in
Teilrevision des Waffengesetzes
Herren Mit Schreiben vom 29. September 2017 haben Sie den Regierungsrat des Kantons Zug eingeladen, sich bis am 5. Januar 2018 zum «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches
Vereinbarung 2019 über den Vollzug des AVIG durch die Arbeitslosenkassen
geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 13. November 2018 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, sich im Rahmen einer Konsultation zum obenerwähnten Vereinbarungsentwurf zu äussern. Der Regierungsrat
Stabilisierung der AHV (AHV 21)
vermitteln. Die Begleitung durch Ausgleichsmassnahmen in der vorliegenden AHV-Vorlage rechtfertigt sich insofern, als die Erfahrung aus der 10. AHV-Revision zeigt, dass die Erhöhung des Rentenalters mit
Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (Tarmed und Physiotherapie)
der Tatsache, dass die Tarifstruktur Tarmed veraltet und demzufolge nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner über längere Zeit nicht auf eine gemeinsame Tarifstruktur einigen konnten, begrüsst
Änderung der Bankenverordnung (FinTech-Bewilligung)
eine notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen für eine neue Art der Konsumkreditvermittlung, die sich in jüngster Zeit entwickelt hat. Anträge stellen wir keine, erlauben uns aber die nachfolgenden
16.414 S Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle sowie 16.423 S Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten
Damen und Herren Mit Schreiben vom 4. September 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich zu oben erwähnten parlamentarischen Initiativen zu äussern. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte
Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung
ob vorübergehend oder dauernd die massgebende Einkommenslimite wieder unterschritten wird oder ob sich die Eheleute scheiden bzw. tatsächlich oder gerichtlich trennen. Art. 10 E-QStV sei folgendermassen

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