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17.400 s Pa.Iv. WAK-SR. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
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Angelegenheit eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Der Kanton Zug spricht sich für einen möglichst «reinen» Systemwechsel ohne neue komplizierte Abzugsregelungen aus. Ein einfaches
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Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)
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Rechtsetzungsbefugnissen – eine andere Haltung vertritt als die beiden Gerichte. Die Gerichte behalten sich denn auch die Einreichung einer eigenen Stellungnahme vor.
Details siehe Download.
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Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen und Änderung der Grundbuchverordnung
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cht) zu ergänzen.
4. Zu Art. 5 Abs. 1 EÖBG: In dieser Bestimmung sei zu konkretisieren, dass es sich um eine Einmalgebühr handelt.
5. Zu Art. 7 EÖBG: In diese Bestimmung sei zudem das Thema der A
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09.528 Parlamentarische Initiative. Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
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die Versicherer alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten sollen. Die Kantone müssten sich mit einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent an den Kosten beteiligen, die nach Abzug von Franchise Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Kommissionsmitglieder
Mit Schreiben vom 15. Mai 2018 haben Sie uns eingeladen
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Totalrevision der Verordnung über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (GUMV) sowie Änderung der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV)
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DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich eine Stellungnahme einzureichen.
Der Kanton Zug schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an.
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Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21)
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kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im Jahr 2009 überarbeitet worden ist. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeinden, der Feuerwehren und der gen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen
Kontakt Sicherheitsdirektion Michael Siegrist Bahnhofstrasse 12 6300 Zug Tel.: 041 728 50 20 E-Mail: info.sd@zg.ch
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Öffnungsstrategie des Bundes und die damit verbundenen Änderungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26): Vernehmlassung des Kantons Zug
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sehr geehrte Damen und Herren
Mit E-Mail vom 17. Februar 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, sich zu der Öffnungsstrategie des Bundes und den damit verbundenen Änderungen der Covid-19-Verordnung besondere
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Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute, Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF - Parent Banken)
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auf eine detaillierte Stellungnahme zu den fachspezifischen Regelungen. Die Zuger Kantonalbank wird sich der Vernehmlassungsantwort des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) anschliessen.
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Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Aufsichtsorganisationsverordnung (AOV)
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Erledigung beauftragt.
Wir begrüssen grundsätzlich den Erlass der Ausführungsbestimmungen. Da es sich bei den titelerwähnten Verordnungen in erster Linie um Bestimmungen für Unternehmen und Institute
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Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (VE-JSFVG)
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sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 15. März 2019 haben Sie die Kantone eingeladen, sich bis zum 24. Juni 2019 zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film