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Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Mit Schreiben vom 7. November 2018 hat Bundesrat Alain Berset die Kantonsregierungen eingeladen, sich zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung Neuregelung wird auf Gesetzesstufe eine generelle Regelung geschaffen. Damit der Datenschutz sichergestellt werden kann, sind Begleitmassnahmen vorgesehen, indem die Datenbanken vor nicht berechtigter
Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Verordnungen [EU] 2018/1862, [EU] 2018/1861 und [EU] 2018/1860) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands); und Änderung des BGIAA zur Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie zur Verbesserung der Statistik über Rückkehrentscheide
Damen und Herren Mit Schreiben vom 13. Februar 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 20. Mai 2019 zur: –   Übernahme und Umsetzung von drei EU-Verordnungen (Verordnungen [EU]
Entwurf für ein neues Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG)
eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Der Regierungsrat des Kantons Zug äussert sich zu den Vorlagen im beiliegenden Fragebogen. Zusammenfassend kann an dieser Stelle festgehalten werden
Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)
Die gesetzlich geregelte, regelmässige Berichterstattung (Art. 14 Abs. 3) stellt sicher, dass auf sich abzeichnende Veränderungen in der Finanzierung der beruflichen Vorsorge seitens der Politik rascher
Änderung des Übertretungsstrafgesetzes vom 23. Mai 2013 (ÜStG; BGS 312.1)
die Zuger Gemeinden, die im Kantonsrat vertretenen Parteien und weitere interessierte Kreise ein, sich zum Revisionsentwurf zu äussern. Die Vernehmlassung dauert bis am Montag, 21. September 2020. Die gen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen Kontakt Sicherheitsdirektion Carmen Lingg Bahnhofstrasse 12 6300 Zug Tel.: 041 728 50 20 E-Mail: info.sd@zg.ch
Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
folgende Anträge: Antrag 1: In Art. 13 Abs. 3 bis seien folgende Ergänzungen aufzunehmen: «Begibt sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Rahmen seiner beziehungsweis ihrer Tätigkeit ins Ausland
Verordnung über die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)
mit Schreiben vom 30. Januar 2019 eingeladen, sich zum Entwurf der erwähnten Verordnung vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Wir nehmen Minderheiten in der Schweiz erhöht. Eine Beteiligung der öffentlichen Hand an den privaten Sicherheitsmassnahmen der entsprechenden Gemeinschaften erscheint uns gerechtfertigt, da die Bedrohungen offenbar
16.438 n Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen
Aktiengesellschaften im Falle der Einführung einer gesetzlichen Beschränkung der Entgelte. Er spricht sich jedoch gegen eine Beschränkung der höchsten jährlich individuell zulässigen Entgelte auf Gesetzesstufe
Anpassung kantonaler Richtplan 19/1: Kapitel Wald, Gewässer, Abbau Steine und Erden
Gewässerraums und um die Festsetzung des Abbaugebiets Hatwil/Hubletzen. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern. Baudirektion/Amt für Raum und Verkehr Link zur Vorlage:
Häufige Fragen ZSSt
Einkommens, mindestens aber 400 Franken. Mit jedem im Zivilschutz angerechneten Diensttag reduziert sich die Wehrpflichtersatzabgabe um 4 Prozent. Um die Ersatzabgabe nicht bezahlen zu müssen, hätte ein

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