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Zivilrecht
ermitteln, sondern hat sich nach den Vorgaben des Gesetzgebers zu richten. Eine historisch orientierte Auslegung ist zwar für sich alleine nicht entscheidend. Doch vermag nur sie die sich insbesondere aus den sei, handle es sich um eine ermessensfeindliche Vergütung bzw. arbeitsrechtlich um einen Lohnbestandteil. Seien diese ermessensfeindlichen Vergütungen bedingt ausgestaltet, hätten sich diese Forderungen an die Gesellschaft zu binden. Handle es sich (ganz oder teilweise) um Vergütungen für während der Dauer des Güterstandes verrichtete Arbeit, rechtfertige es sich aufgrund des Zwecks der Errungenschafts
Bau- und Planungsrecht
wenn sich dieser im Nachhinein als krass fehlerhaft herausstellen würde oder sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse in der kurzen Zeit so einschneidend verändert hätten, dass sich eine rasche Zusammenhang mit den restlichen Bestimmungen im zweiten Absatz von § 53 BO gelesen wird, ändert sich an dieser Sichtweise nichts. Gerade der erste Satz der Bestimmung, der im Sinne einer Absichtserklärung festhält hrer, zusammen mit den anderen Grundeigentümern die Planvorstellungen der Gemeinde zu sichern und er begnügte sich seit dem Jahr 2010 (also noch vor Erlass der Planungszone!) mit der Ankündigung, er werde
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Verwaltungspraxis
befindet sich nach Art. 23 Abs. 1 des Schweizerisches Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210) an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält und den sie sich zum Mittelpunkt befänden sich keine Gebäude, an dem sich der Neubau ausrichten könnte. Diese Feststellung des Gemeinderats sei augenscheinlich falsch. Wenn eine Baute in der Ortsbildschutzzone geplant sei, so müsse sich diese man regelmässig eine Wohnsitznahme von vornherein ausschliessen müssen. Eine andere Sichtweise ist einzunehmen, wenn sich eine urteilsfähige mündige Person aus freien Stücken, d.h. freiwillig und selbstbestimmt
Staats- und Verwaltungspraxis
abschliessend beurteilen lässt sich indes, wie es sich mit den übrigen Kosten verhält: Der Aufstellung, enthalten im Schreiben der ESTV vom 23. August 2019 (BF-act. 10), lässt sich nichts Genaueres entnehmen dass sich dadurch wohl das Leben der Patientin wird verlängern lassen, von der Mass­nahme aber nicht zu erwarten ist, dass sich dadurch eine Krankheits- und Behandlungseinsicht einstellt oder sich das Leiden habe sich das Parlament gemäss den Materialien bewusst für ein erhebliches Ermessen der kantonalen Behörden entschieden. Ein grosser Ermessensspielraum ergebe sich auch aus dem Umstand, dass es sich bei
Staats- und Verwaltungsrecht
tätig, meldete sich im April 2018 unter Verweis auf Beschwerden nach einer Knieoperation links bei der Invalidenversicherung zur Früherfassung an. Im Erstgespräch stellte sich heraus, dass sich der Versicherte widersprechend. Auch wenn vorliegend keine Steuerumgehung unterstellt werde, handle es sich aus steuerrechtlicher Sicht bei der an die AY-AG bezahlten Dividende um eine geldwerte Leistung an EX (als Alle Rechtsgleichheit gemäss Art. 8 Abs. 1 BV mit sich zu bringen. 5.4 Die vom Beschwerdeführer am 25. September 2018 unterschriebene Unterhaltsgarantie, womit er sich subsidiär zum Unterhalt von C. und B. gegenüber
2015: Regierungsrat
Bezüglich der Grundstücksgeometrie bietet sich die Westseite des Grundstücks, auf dem der Holzschopf steht, an, um die Liegenschaft weiter zu entwickeln. Aus öffentlicher Sicht wird mit der geplanten Doppelgarage Begründet wurde der Entscheid damit, dass die vorgesehene Reklame aus gestalterischer Sicht nicht überzeuge, sich nicht dem Landschaftsbild einordne und der Grössenbeschränkung nicht entspreche. Gegen Erweiterung des bestehenden Gebäudes gesprochen werden. Es handle sich um eine massive Veränderung. Nach § 11 Abs. 1 BO Unterägeri müssen sich Gebäude hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung und Oberfläche des
23. Februar 2017: Samsung Discover-Blog, «Ausbildung und Entwicklung befruchten sich gegenseitig»
Education Lab tüfteln Techniker und Pädagogen an neuen Lehrmethoden. Gemeinsam mit der PH Zug engagiert sich Samsung für die digitale Bildung von morgen.
21. August 2017: Zuger Zeitung, Verschiedene Bildungsfachleute äussern sich zum Schulanfang; u.a. auch Prorektor Clemens Diesbergen.
Zeitung, «Der Stellenmarkt der Lehrer "ist ausgetrocknet"» / Verschiedene Bildungsfachleute äussern sich zum Schulanfang; u.a. auch Prorektor Clemens Diesbergen.
Entwicklungspsychologie — Was, wann?
induktives Denken vergrössert sich das Wissen der Kinder schnell. Sie zeigen dabei mehr Unsicherheit beim induktiven Denken gegenüber dem deduktiven Denken, da man sich nie sicher sein kann, dass neue Information Umwelt ist stark emotional besetzt, was sich auf das seelische Gleichgewicht auswirkt. Egozentrismus: das Kind bezieht alles auf sich und schliesst von sich auf die Umwelt. Das Kind glaubt, dass lzeit entwickelt sich das Denken der Kinder grundlegend. Die Motivation für das schulische Lernen wird in dieser Entwicklungsphase zum Thema. Erlebt das Kind, dass es sich lohnt sich anzustrengen? Erhält

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