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Art. 15d Abs. 1 lit. b SVG; Art. 30 VZV
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Betäubungsmitteln und Medikamenten kam, kann sich auch das Durchleben einer psychischen Krise an sich durchaus negativ auf die Fahreignung auswirken. Insofern erweist sich die Einschätzung des Beschwerdegegners fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen (Art. 31 Abs. 2 SVG). Befindet sich ein Fahrzeugführer in einem Zustand, der die sichere Führung des Fahrzeugs ausschliesst, so verhindert die Polizei die Weiterfahrt 3c mit Hinweisen). Ein regelmässiger aber kontrollierter und mässiger Cannabiskonsum erlaubt für sich allein noch nicht den Schluss auf eine fehlende Fahreignung. Von Bedeutung sind die Konsumgewohnheiten
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§ 10 Abs. 3 und 4, § 13 PG
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iters vom 14. Januar 2013 über die Visitationen von drei Lektionen sei erstellt, dass A. B. seine sich aus der Musikschulverordnung und der Zielvereinbarung vom 12. Januar 2012 ergebenden Pflichten zumindest erfolgt sei. Nach Berücksichtigung der Akten könne der Gemeinde K. nicht vorgeworfen werden, sie habe sich beim Entscheid, A. B. zu entlassen, missbräuchlich verhalten.
B. Gegen diesen Entscheid lies. A seitens des Arbeitgebers gemäss § 13 PG dann, wenn Verfahrensvorschriften verletzt wurden oder wenn sie sich nicht auf sachliche Gründe stützen lässt. Eine missbräuchliche Kündigung begründet Anspruch auf E
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Polizei, Militär, Zivilschutz, Notorganisation
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entarif zur Anwendung gelange. Unter Beachtung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips erweise sich die der Beschwerdeführerin auferlegte Bewilligungsgebühr von 400 Franken innerhalb des vom Verwal jede nicht hoheitliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit (Art. 1 Abs. 3 BGBM). Das Bundesgericht hat sich bisher nur in wenigen Fällen explizit zum sachlichen Geltungsbereich des BGBM gemäss Art. 1 Abs. 3 zugehörigen Verordnungen und damit öffentlich-rechtliche Bestimmungen massgebend. Im Ergebnis erweist sich die bewilligte Verkehrsregelung durch die Beschwerdeführerin als Tätigkeit hoheitlicher Natur im Sinne
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Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
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gewesen wäre. Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr wird der Handel am freien Markt bezeichnet, bei dem sich die Preise nach marktwirtschaftlichen Gegebenheiten auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage bilden wird in der Gerichts- und Verwaltungspraxis deutlich favorisiert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um überbaute oder unüberbaute Grundstücke handelt (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., § 220 N 139) Anspruch auf rechtliches Gehör und dem davon abgeleiteten Akteneinsichtsrecht, dass die Rekurrenten sich vor der Veranlagungsbehörde zu den erhobenen Vergleichspreisen und deren Vergleichstauglichkeit müssen
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Strassenverkehrsrecht
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Betäubungsmitteln und Medikamenten kam, kann sich auch das Durchleben einer psychischen Krise an sich durchaus negativ auf die Fahreignung auswirken. Insofern erweist sich die Einschätzung des Beschwerdegegners fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen (Art. 31 Abs. 2 SVG). Befindet sich ein Fahrzeugführer in einem Zustand, der die sichere Führung des Fahrzeugs ausschliesst, so verhindert die Polizei die Weiterfahrt 3c mit Hinweisen). Ein regelmässiger aber kontrollierter und mässiger Cannabiskonsum erlaubt für sich allein noch nicht den Schluss auf eine fehlende Fahreignung. Von Bedeutung sind die Konsumgewohnheiten
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Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG
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Wann einer Prozesspartei, die sich auf eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen hat, eine solche als grob zu wertende Unsorgfalt vorzuwerfen ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen und Partei aus einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich kein Nachteil erwachsen darf, worauf sich Gesuchsteller und Vorinstanz berufen. Die Berufung auf Vertrauensschutz steht unter dem Vorbehalt phen die Vorschriften des Verwaltungsrechtspflegegesetzes als anwendbar erklärt. Dabei handelt es sich aber lediglich um einen allgemeinen Verweis auf ein anderes Gesetz. Wie der Regierungsrat zu Recht
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§ 4 Abs. 2 GSW
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vom 11. April 2000 anerkannt, dass es sich bei der Bruneggstrasse um eine Gemeindestrasse handle, die seit unvordenklicher Zeit im Gemeingebrauch stehe. Man könne sich somit mit Fug und Recht auf den Standpunkt Sollte sich dabei die verkehrsmässige Erschliessung als ungenügend herausstellen, hat die Stadt Zug zusammen mit der jeweiligen Gesuchstellerin entsprechende Lösungen auszuarbeiten. Zeigt sich in diesem erbaut wurde. Die Korporation Zug schloss damals mit der Korporation Grüt einen Vertrag, in dem sie sich verpflichtete, auf ihre Kosten eine gegenüber der Einmündung der Cholrainstrasse von der Allenwin
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Art. 35 URG
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Reduktion Rechnung getragen wird (E. 8).Aus den Erwägungen:
3. Vorab stellt sich die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin, welche sich nach materiellem Recht bestimmt und von Amtes wegen zu prüfen ist (iura Gerichte verbindlich (Art. 59 Abs. 3 URG). Der GT H richtet sich an Inhaber und Pächter von Gastgewerbebetrieben (Ziff. 1 GT H) und bezieht sich auf Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe Die Entscheidgebühr richtet sich dabei nach § 11 Abs. 1 KoV OG. Wird eine Partei – wie vorliegend – durch einen bei ihr selbst angestellten Rechtsanwalt vertreten, bemisst sich die Parteientschädigung nicht
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Der Chef – Pater Werner Hegglin
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um, so scheute sich auch Werner Hegglin nicht, den Kampf anzunehmen – es wäre ihm nie in den Sinn gekommen, Konflikten auszuweichen oder sie bloss oberflächlich glattzubügeln. Wer sich allerdings an das Ungezogenheit erwies sich also nicht als Unglück, sondern als Glück.
Zudem gehörte Werner Hegglin zu denjenigen Menschen, die nicht vergassen, was man ihnen erzählt hatte. Er erinnerte sich sehr genau daran blickenden Augen herauszuhören.
Von Christoph Schwyzer*
Viele Lehrer, nicht nur im Kanton Zug, mögen sich lebhaft an ihn erinnern: der Chef, das ist Werner Hegglin. Von 1975 bis 1995 leitete er als Direktor
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Mathe — Gespräch mit André Stäger, Teil I
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ten auf einem Gebiet setzen eine Negativspirale in Gang, die sich mit jedem neuen Thema schneller dreht. Was denken Sie darüber? Sicherlich sind die Mathematik wie auch die Fremdsprachen viel stärker aufbauend einiger Zeit kommt der Lift wieder und es steigen 8 Personen aus. Was denken sich die drei? Der Biologe: Hoppla, die haben sich anscheinend vermehrt! Der Physiker: Das liegt wieder einmal an der Rechenu vermuten, dass sie wenig bis gar keine Mathematik benötigen werden. Manche täuschen sich dabei aber sehr und wünschen sich später, sie hätten am Gymnasium den Fokus doch etwas mehr auf die Mathematik gelegt