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Anhörung zu den definitiven NFA-Zahlen 2009
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Bericht der EFV zum Ressour-cen-, Lasten- und Härteausgleich 2009 vorgeschlagene Vorgehen. Demnach sollen die korri-gierten Basisdaten 2004 in die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2009 einfliessen, ohne
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Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
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Nachweis durch Text ermöglicht.
4. Das Verbot der einseitigen Änderungen gemäss Art. 35 Abs. 1 soll auch für berufliche und gewerbliche Risiken zur Anwendung kommen.
5. Die Verlängerung der Verj
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Bundesgesetz über die Informationssicherheit
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Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat uns mit Schreiben vom 26. März 201
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Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug
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der Änderung des Bundesrechts drängt sich die vorliegende Anpassung des kantonalen Rechts auf. Neu soll der Zugersee – soweit er auf zugerischem Gebiet liegt – sowie der Ägerisee den Kitesurfenden zur Verfügung
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Teilrevision der Kernenergieverordnung
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einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) unterziehen. Neu soll der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb ein Bestandteil der PSÜ sein. Damit wird der Sich
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Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)
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Finanzmittel seitens Bund entsprechend den unten aufgeführten Prioritäten auszugestalten. • Der Bund soll in erster Linie die Finanzierung seiner gesetzlich vorgegebenen Tätigkeiten garantieren: Film, De und Städten zu entwickeln und nach abgesprochenem Verteilschlüssel mitzufinanzieren. • Die Kantone sollen frühzeitig in die weiteren Arbeiten zum KFG einbezogen werden. Details siehe Download.
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Bundesgesetz und Verordnung über Zweitwohnungen
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Anträge:
a) Beschränkung des Geltungsbereichs des Gesetzes
Der Geltungsbereich des Gesetzes soll mit Ausnahme von Art. 4 Abs. 1 bis 3 auf jene Kantone beschränkt werden, welche Gemeinden mit mehr
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Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren
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Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns gerne wie folgt:
Antrag
Die Schweiz soll dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zur Kinderrechtskonvention beitreten.
Begründung siehe
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Vernehmlassung 'Grundlagen Lehrplan 21'
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29. April 2009 Erstmals soll für alle 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone ein gemeinsamer Lehrplan entstehen. Dieser neue Lehrplan vereinheitlicht die Inhalte und Lernziele für den Unterricht während
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Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 - Anhörung zum Bericht der Eidg. Finanzverwaltung
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wie die definitiv veranlagten Angaben geliefert werden können (Art. 19 Abs. 5 i.V.m. Art. 54 FiLaV), soll in definitives Recht überführt werden. Begründung siehe Download.