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Anhörung zu den definitiven NFA-Zahlen 2009
Bericht der EFV zum Ressour-cen-, Lasten- und Härteausgleich 2009 vorgeschlagene Vorgehen. Demnach sollen die korri-gierten Basisdaten 2004 in die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2009 einfliessen, ohne
Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
Nachweis durch Text ermöglicht. 4.  Das Verbot der einseitigen Änderungen gemäss Art. 35 Abs. 1 soll auch für berufliche und gewerbliche Risiken zur Anwendung kommen. 5.  Die Verlängerung der Verj
Bundesgesetz über die Informationssicherheit
Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat uns mit Schreiben vom 26. März 201
Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug
der Änderung des Bundesrechts drängt sich die vorliegende Anpassung des kantonalen Rechts auf. Neu soll der Zugersee – soweit er auf zugerischem Gebiet liegt – sowie der Ägerisee den Kitesurfenden zur Verfügung
Teilrevision der Kernenergieverordnung
einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) unterziehen. Neu soll der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb ein Bestandteil der PSÜ sein. Damit wird der Sich
Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)
Finanzmittel seitens Bund entsprechend den unten aufgeführten Prioritäten auszugestalten. • Der Bund soll in erster Linie die Finanzierung seiner gesetzlich vorgegebenen Tätigkeiten garantieren: Film, De und Städten zu entwickeln und nach abgesprochenem Verteilschlüssel mitzufinanzieren. • Die Kantone sollen frühzeitig in die weiteren Arbeiten zum KFG einbezogen werden. Details siehe Download.
Bundesgesetz und Verordnung über Zweitwohnungen
Anträge:  a)  Beschränkung des Geltungsbereichs des Gesetzes Der Geltungsbereich des Gesetzes soll mit Ausnahme von Art. 4 Abs. 1 bis 3 auf jene Kantone beschränkt werden, welche Gemeinden mit mehr
Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren
Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns gerne wie folgt: Antrag Die Schweiz soll dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zur Kinderrechtskonvention beitreten. Begründung siehe
Vernehmlassung 'Grundlagen Lehrplan 21'
29. April 2009 Erstmals soll für alle 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone ein gemeinsamer Lehrplan entstehen. Dieser neue Lehrplan vereinheitlicht die Inhalte und Lernziele für den Unterricht während
Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 - Anhörung zum Bericht der Eidg. Finanzverwaltung
wie die definitiv veranlagten Angaben geliefert werden können (Art. 19 Abs. 5 i.V.m. Art. 54 FiLaV), soll in definitives Recht überführt werden. Begründung siehe Download.

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