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Art. 276 ZPO, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 2 BV
Verkehrswertes ausgehen, wobei dieser Betrag nicht mehr als rund einem Drittel des Einkommens entsprechen soll (vgl. Websites diverser Banken und der Basler Versicherungen). Wie der Gesuchsgegner richtig festhält Prozesskostenvorschusses von CHF 39 000.–, falls er die ausstehenden Unterhaltsbeiträge nicht begleicht. Sollte die offene Unterhaltsforderung hingegen nun bezahlt werden, würde sie die Berufung im materiellen
Art. 84 und Art. 85 Abs. 1 ZPO analog; Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPO; Art. 684 ZGB
auch die materielle Rechtskraft des Entscheids ergibt. Das zum Urteilsspruch erhobene Rechtsbegehren soll eine Zwangsvollstreckung ermöglichen, ohne dass daraus eine Fortsetzung des Streits im Vollstreck sind» und welches in einen zwischen den Parteien zu schliessenden Vergleich hätte aufgenommen werden sollen (Beschlussprotokoll einer Verhandlung vom [...]). Die Klägerin hätte sich auch in ihrem Rechtsbegehren
Art. 4 und 5 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Regeste: – Die Verfügung eines  Rayonverbots für die maximal zulässige Dauer von drei Jahren gegen eine u.a. wegen mehrfachen Landfriedensbruchs sowie mehrfachen Verstosses gegen das Konkordat üb
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO – Know-How  als solches ist kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne der genannten Prozessbestimmung, da es kein vom Gesetzgeber anerkanntes Immaterialgut dars
Art. 7 Abs. 1 Ziff. 5 GO RR; Art. 29 Abs. 1 BV
en und ist somit ein wichtiger Garant für das Vertrauen der Bevölkerung in den Regierungsrat. Sie soll jede Befangenheit oder Interessenkollision sowie jeden entsprechenden Anschein vermeiden und eine Spannungsverhältnis zum Anspruch auf gesetzmässige Zusammensetzung der Behörde steht. Der Ausstand sollte deshalb im Verhältnis zur regelhaften Verfahrensordnung eine Ausnahme bleiben und nicht vorschnell
Gewässerschutz
Regeste: Art. 31 ff. und 80 ff. GSchG – Die Restwassersanierung  hat bei einem Wasserkraftwerk, das kraft eines ehehaften Wasserrechts  Wasser nutzt, nach Art. 80 ff. und nicht nach Art. 31 ff. GS
§ 37 Abs. 2 BO Stadt Zug, § 19 Abs. 1 V PBG
Die Ausnützungsziffer, Diss. Zürich 1986, S. 81). Eine unerwünschte Konzentrierung der Bausubstanz soll vermieden werden. Dementsprechend sind Ausnützungsübertragungen zurückhaltend zuzulassen. Waren bis Voraussetzung, dass eine genügend enge nachbarschaftliche Beziehung der fraglichen Grundstücke besteht, sollte jedoch nicht aufgegeben werden. Die Bewilligung einer Ausnützungsübertragung greift in die gesetzliche Autoeinstellplätzen und sieben oberirdischen Autoabstellplätzen erstellen. In den Häusern 8/10 und 12/14 sollen 36 preisgünstige Mietwohnungen und in den drei Häusern 16, 18 und 20 24 Eigentumswohnungen realisiert
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 14 lit. c eidg. aBüG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
Einbürgerungshindernis erachtet. Weitere Ausführungen, weshalb der Beschwerdeführer nicht integriert sein soll bzw. keine geordneten persönlichen und familiären Verhältnisse vorliegen sollten, macht die Besch Beschwerdeführers vor einem erneuten Entscheid über sein Einbürgerungsgesuch vertieft zu prüfen haben. Sollten sich die erheblichen Zweifel an seiner Integration als stichhaltig erweisen, kann die Bürgergemeinde Polizeirapports bestand der Verdacht, B.Y. bemühe sich zu wenig um die Integration seiner Ehefrau und es sollte das eingestellte Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt thematisiert werden. Dieser Verdacht bestätigte
Konzept Überprüfung Gymi-Schülerinnen und -Schüler
zum ersten Mal Erhebungen zu den nationalen Bildungszielen (Grundkompetenzen) durchgeführt. Diese sollen zeigen, wie gut die nationalen Bildungsziele in Mathematik (Ende obligatorische Schule) und Sprachen
Update Bildungspolitik – November 2019
Update Bildungspolitik – November und Dezember Kantonsrat Sitzung vom 28.11.19 Trakt. 8 / AMH: Motion Vollenweider betr. vorhandene Daten zum Studienerfolg publizieren : nicht erheblich erklärt

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