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§ 8 Kantonaler Richtplan
1 Der  kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a)  eine ausgewog
§ 42 Abschliessende kantonale Regelungen und Abweichungen von den kantonalen Vorschriften
Wohnhygiene und zu sämtlichen Bereichen, welche in § 42 Abs. 2 nicht ausdrücklich aufgezählt sind, sollen keine Aufnahme über die kommunalen Bauordnungen ins Baurecht finden. Ansonsten ist dies der inne
§ 52d Zweckbindung
ng fliessen. Materialien Absatz 1 und 2 (neu: 1. Juli 2019) Der Ertrag aus der Mehrwertabgabe soll für Massnahmen nach Art. 5 Abs. 2 RPG, namentlich als Entschädigung für Auszonungen, oder für weitere 3 RPG verwendet werden. Der erste Fall wird im Kanton Zug wohl kaum vorkommen. Im letzteren Fall sollen verschiedene Massnahmen finanziert werden. Dabei ist in erster Linie an qualitätssteigernde Investitionen
§ 7 Zuständigkeiten – Gemeinden
zum einen mit der Einführung des einfachen Bebauungsplans (§ 32 bis PBG) zusammen und anderseits soll das Verfahren für kleine Änderungen von Bauvorschriften, Zonen- und ordentlichen Bebauungsplänen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 74 Abs. 11 Bisherige Arealbebauungen bleiben weiterhin und auch über 2025 hinaus gültig. 2 Sollen an bisherigen Arealbebauungen Änderungen vorgenommen werden, so sind diese zumindest in  einfache Arealbebauung vor, weshalb sie mindestens in einen einfachen Bebauungsplan zu überführen ist. Sollen bei einer Arealbebauung grossflächige Material- und Farbanpassungen (z. B. Holzschindelfassade anstelle möglich sind, unabhängig davon, ob das Nutzungsmass des geltenden Rechts eingehalten ist. Damit sollen inskünftig Umnutzungen und Erweiterungen von bestandesrechtlich geschützten Bauten innerhalb des
§ 52b Erhebung, Fälligkeit, Sicherung
derjenigen Gemeinde zu, in der das eingezonte Grundstück liegt. Der Ertrag aus der Mehrwertabgabe soll für Massnahmen nach Art. 5 Abs. 2 RPG (Entschädigung von Auszonungen) oder für weitere Massnahmen Boden zu Bauzonen sowie bei der Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu anderen Bauzonen sollen zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden. Sie stehen zu 40 Prozent dem Kanton und
§ 52f Fehlende Verfügbarkeit bereits eingezonten Baulands
einvernehmlich eine entschädigungslose Auszonung des landwirtschaftlich genutzten Baulands zu akzeptieren, soll das gesetzliche Kaufrecht entfallen. Die Gemeinde hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine flächengleiche
Keine 100% Anstellung mehr für Lehrpersonen?
Werden Lehrpersonen aufgefordert ihre Arbeitsverträge zu Bandbreitenverträgen abändern zu lassen, ist dies nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. Lehrpersonen haben wie alle andern ... Werden L
Mit Bindung gegen den Leistungsstress
'nur' als Kinder zu sehen, die nach Bindung, nach emotionaler Nähe suchen? Selbstverständlich sollte Unterstützung und Beruhigung unaufdringlich und die Grenzen akzeptierend angeboten werden. Oft ist
Interne Evaluation – Mit der guten Luuise
Lernens sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrpersonen ausgerichtet wird. Die Wirkung soll sich direkt im Kerngeschäft niederschlagen und sichtbar werden. Ausserdem ist dem Aufbau der Eval Lehrpersonen eng betreut werden, wird mit der Schulleitung die Fortsetzung geplant. In weiteren Zyklen sollen weitere Lehrpersonen das Luuise-Verfahren durch Anwenden kennen lernen. Sie werden verstärkt von

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