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Art. 134 ZGB, Art. 298 ZGB, Art. 308 ZGB
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eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eine Abänderung der getroffenen Anordnungen bewirken soll (Interventionsschwelle), beurteilt sich aus der Perspektive des Kindeswohls. Eine Neuregelung der dies ultima ratio bildet. Gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic soll die medikamentöse Behandlung von ADHS/ADS nur von Ärztinnen und Ärzten begonnen und überwacht werden aller Beteiligten zu planen und umzusetzen» sei, der Kläger einen «flexiblen Umgang» mit D. haben soll und der Umgang zum gemeinsamen Urlaub auch zwei Wochen am Stück erfolgen könne (…). In der Vereinbarung
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Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch
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Golfplatzunterhalt zugelassen. Bei der Gestaltung der Golfflächen soll weitestgehend auf die bestehende Landschaft Rücksicht genommen werden. Es sollen möglichst keine landschaftsfremden Terrainformen geschaffen landwirtschaftlich zu nutzen. Der Gemeinderat Risch irrt. Nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung soll das entsprechende Areal der Ausübung des Golfsports dienen. Es ist der Bestimmung nicht zu entnehmen 1 RPG bzw. um eine «übrige Zone» im Sinne von § 27 PBG. Der letzte Satz von § 27 Abs. 3 BO Risch soll Rechtssicherheit für die Zeit schaffen, wenn in der Zone keine Golfanlage mehr betrieben wird. Es
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§§ 3, 17, 17bis, 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV
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Konfession (§ 131) über alle Gemeindearten gleichermassen verbindlich angewendet werden soll. Zum andern soll der vom Gesetzgeber gemäss dem Auftrag des Verfassungsgebers in § 28 KV für «jede» Gemeindeart bestimmte den sozusagen «familiären» Zusammenhang innerhalb der Korporation einprägsam zum Ausdruck bringen soll mit dem Titel «Familienangelegenheit». Wenn das Bundesgericht im Entscheid BGE 132 I 68 E. 4.3.5 in gliedschaft unabhängig von einem kantonalen Wohnsitz ganz im Sinne ihrer ursprünglichen Bedeutung soll gelebt werden können.
5. a) (...)
b) (...) Es trifft – wie schon im historischen Kontext erwähnt
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Kompetenzen — Antworten zum Lehrplan 21
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mit dem zu tun, was heute unter Kompetenzorientierung verstanden wird. Der Kopf soll wissen und die Dinge verstehen, man soll mit dem Herz dabei sein und sich für die Sache einsetzen, und das alles bringt insbesondere auch die Lehrerschaft bei der Konzipierung des Lehrplans eingebracht hat. Der Lehrplan soll konkret und nachvollziehbar beschreiben, was die Schülerinnen und Schüler am Ende einer längeren Lernphase nicht, zu beschreiben, mit welchem Stoff sie sich auseinandergesetzt haben – die Auseinandersetzung soll auch zu einem Können führen. Das ist an sich nichts Neues, aber die Lehrpläne waren bis heute nur
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Staats- und Verwaltungsrecht
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einen Beziehungsabbruch erleben musste, eine möglichst dauerhafte Familienbindung ermöglicht werden soll (David Urwyler, Die neue Verordnung über die Adoption, in: ZKE 5/2011 S. 361 ff.). Mit der Festlegung ausgeschlossen, dass die Schweigepflicht auch innerhalb ein und desselben Versicherungsträgers gelten soll (vgl. Ueli Kieser, Kommentar zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts begründen sollen, die Beweislast trägt (BGer 2C_333/2020 vom 25. November 2020 E. 6.4.3). Dennoch soll an dieser Stelle auf die von der Rekursgegnerin zur Ablehnung des Beteiligungsabzugs vorgebrachten
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Startschuss für Arealentwicklung Bahnhof Süd Rotkreuz
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günstiges unselbständiges Baurecht erhalten. Sollte der Busbahnhof auf dem Land der Gemeinde realisiert werden, entfällt die Baurechts-Regelung.
Das Areal soll in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan Knüsel, Vorsteher Planung/Bau/Sicherheit. "Eine hochwertige Entwicklung südlich des Bahnhofs Rotkreuz soll die Attraktivität des Standorts Rotkreuz zusätzlich stärken. Dadurch können auch Überlegungen für Arealentwicklung
Die Planung basiert auf folgenden Rahmenbedingungen:
Mit dem Planungsverfahren soll eine hohe Qualität in mehrfacher Hinsicht erreicht werden. Die Qualität wird mittels Konkurrenzverfahren
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2013: Regierungsrat
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mit Signatur sei rechtlich nicht zulässig. Gemäss Art. 26 Abs. 1 BV ist das Eigentum gewährleistet. Soll die Eigentumsgarantie eingeschränkt werden, so sind die Regeln von Art. 36 BV zu beachten. Die Be der Betroffenen tätigen will. Die Behörde hat ausserdem alle Vorbringen zu prüfen. Diese Prüfung soll auch in die Begründung des Entscheides einfliessen. Die Begründungsdichte hängt von der Entscheid kantonale Richtplan hat darüber Aufschluss zu geben, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll (§ 8 PBG, Art. 8 RPG). Von Belang sind im vorliegenden Fall die Aussagen im kantonalen Richtplan
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Interne Evaluation – die Neugier wecken
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und diese allenfalls anzupassen, oder durch neue zu ergänzen, allenfalls zu ersetzen.
Des Weiteren soll das Konzept die Vernetzung der verschiedenen Instrumente der internen (und externen) Evaluation in auf Gesamt- wie auch auf Einzelschulebene geklärt werden. Der Handlungsspielraum der Einzelschule soll dabei möglichst gross bleiben, gleichzeitig jedoch eine sinnvolle Einpassung in die gesamtschulische sollen, müsste das Konzept möglichst zu Beginn des Prozesses erstellt werden. Die Einführungsphase soll dabei von einer sorgfältigen Vorgehensweise geprägt sein, die auf klaren Zielen basiert und in üb
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2000: Verwaltungsgericht
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Gemeinderat gestützt auf eine Bestimmung in der Bauordnung eine Arealbebauung verlangen kann, dann soll er dies in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen nur insoweit tun, als es zur Wahrung Moorlandschaft an sich stellt keinen Eingriff dar, welcher Entschädigungsfolgen nach sich zieht. Sollte sich der Entzug einer bisherigen Nutzung ergeben, so hätte der betroffene Beschwerdeführer Anspruch
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2004: Verwaltungsgericht
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entgegenstehen. Der vorliegende Geräteschopf soll zwischen Haus und Garage erstellt werden und nur aus nordwestlicher Richtung voll einsehbar sein. Als Baumaterial soll eine Föhrenart verwendet werden. Der relativ Umstritten waren die Lärmimmissionen.
In der Baubewilligung hatte es geheissen, das Hundehaus solle derart mit Schallschutz versehen werden, dass das Lärmschutz bedürfnis der Anwohner gewahrt bleibe sich an der Vereinigung von komplett gegensätzlichen Nutzungen.
Die Lokalitäten der Feuerwehr sollten - wenn möglich - im Dorfzentrum sein. Auch für die Bürgerkanzlei ist der Standort im Dorfzentrum