Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6377 Inhalte gefunden
Art. 32 Abs. 1 KVG
Wirtschaftlichkeit der Behandlung, zur Verfügung stellen. Dabei soll das therapeutische Ermessen des behandelnden Arztes respektiert werden. Indes soll der Vertrauensarzt die divergierenden Interessen der Versicherten der wissenschaftlichen Anerkennung ab, die nach schulmedizinischen Kriterien beurteilt wurde, und soll Raum auch für die Komplementärmedizin schaffen. Zum Nachweis der Wirksamkeit bzw. der Wirkung einer auf das erforderliche Mass zu beschränken, darf aber nicht zum Voraus fix begrenzt werden, sondern soll während des Aufenthalts laufend prospektiv kontrolliert werden. Dass eine stationäre Behandlung auf
Art. 36 BV, Art. 18 Abs. 1 RPG, PBG und BO der Stadt Zug
Kunst), wie es sich heute präsentiert, soll erhalten bleiben. Mit der geplanten Aufhebung des Campingplatzes soll diesen Nutzungen noch mehr Raum gegeben werden. Ebenso soll ein entsprechendes Infrastrukturangebot beim Kaufmännischen Berufsbildungszentrum, an der Dammstrasse und auf dem Siemensareal. Zusätzlich soll erwähnt werden, dass das GS 191 auch das optimale Grundstück für die längst fällige Fortführung und festzustellen: Gemäss dem Schlussbericht «Leitbild Lorzenebene» des Amts für Raumplanung vom August 2012 soll das «Brüggli» hauptsächlich der Naherholung dienen. Das Brüggli mit den vielen «wilden» Nutzungen
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Recht erteilt wurde. Das Verwaltungsgericht hielt im genannten Urteil Folgendes fest: «Gemäss § 2 soll die Aufwertung und Belebung u.a. durch die «Unterbringung von Kleingewerbe» herbeigeführt werden. Ziele verfolgende Sprungbeschwerde (Überweisung zur direkten Beurteilung ans Verwaltungsgericht) soll nur in Fällen erwogen werden, wo es nicht um Ermessens-, sondern ausschliesslich um Rechtsfragen geht BGS 162.1). 1.2 Die Möglichkeit einer Sprungbeschwerde verfolgt prozessökonomische Ziele, doch soll sie primär dort eine Beschleunigung erreichen, wo ansonsten Verfahrensleerläufe absehbar sind (vgl
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Orientierung (vgl. weiter oben Ziff. II. E. 2.4) geradezu auf. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung soll den Bewerberinnen und Bewerbern dadurch ermöglicht werden, sich sowohl inhaltlich als auch mental Verwendung spezifischer Lehrmittel auf die Prüfung des Wissens vorbereiten, das ihre Integration belegen soll (BGE 140 I 99 E. 3.7.2). Dies gilt vor allem dann, wenn eine Einbürgerungsbehörde Wissen prüft, dass Kündigungsfrist eine neue Stelle zu finden. Wenn eine gesundheitliche Störung diesen Effekt nicht hat, soll daher auch die Sperrfrist nicht spielen. Damit muss der Kündigungsschutz von § 11 Abs. 1 Bst. c PG
Bau- und Planungsrecht
Die Ausnützungsziffer, Diss. Zürich 1986, S. 81). Eine unerwünschte Konzentrierung der Bausubstanz soll vermieden werden. Dementsprechend sind Ausnützungsübertragungen zurückhaltend zuzulassen. Waren bis (Alarmsystem etc.) ein kostenpflichtiges «Dienstleistungsangebot auf Nachfrage» angeboten werden soll (vgl. Akten der Baudirektion B19 Bel. 7). Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin 1 werden wird zudem darauf hingewiesen, dass für die Spitex ein Behandlungsraum zur Verfügung gestellt werden soll (vgl. Akten der Baudirektion B8 und B20 Bel. 9). Im Erdgeschoss sind zudem ein Gemeinschaftsraum sowie
§ 4 Abs. 2 GSW
das Gemeindegebiet bezüglich Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung räumlich entwickeln soll (vgl. § 15 Abs. 1 PBG). Nach Art. 3 Strassenreglement Baar legt der Gemeinderat im Richtplan Verkehr Dieses Gebiet solle primär als Erholungsraum ausgestaltet werden. Die Attraktivität des Zugerbergs für Erholungssuchende solle erhalten und gefördert werden und das Erholungsangebot solle einen hohen Q Qualitätsstandard aufweisen, angestrebt werden solle eine extensive Naherholung. Im Entwicklungsleitbild Zuger-/Walchwiler-/Rossberg sei daher auch eine Stärkung der Zugerbergbahn vorgesehen. Diese Zielvorgaben
Gute Schule — Wissen wir, was wir wollen?
anderen Bereichen – wie Sozialkunde, Geografie, Geschichte etc. – aber vor allem ein Wissen. Künftig soll sich gemäss Lehrplan 21 jedes schulisch vermittelte Wissen als ein Können ausweisen lassen. Dies in 21. Dies ermöglicht es, die Kompetenzen psychometrisch zu überprüfen. Wie im Falle der PISA-Studien soll mittels Tests periodisch kontrolliert werden, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich lernen, PISA-Studien heisst es, mit den Tests in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften solle erfasst werden, in welchem Ausmass junge Menschen über das Wissen und Können verfügen, das sie im
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
einen Wohnzweck hindeuten würden, vorliegend weder vorgesehen, noch realisierbar sind. Offensichtlich soll das Bauvorhaben nur gerade dem Unterstand für Fahrzeuge und damit keinen Wohn- oder Gewerbezwecken privatrechtlichen Eigentumsverhältnisse zumindest summarisch zu überprüfen. Das Zustimmungserfordernis soll nämlich verhindern, dass die Behörden wieder besseres Wissen zu einem Verfahren Hand bieten, welches unbegründet und daher abzuweisen. b) In diesem Zusammenhang bringt die Beschwerdeführerin weiter vor, sollte kein Verstoss gegen § 4a alt V PBG vorliegen, müsse zumindest die durch die Kleinbaute neu geschaffene
Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage ( Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
übergangsrechtliche Gewässerraum soll daher, ähnlich wie eine Planungszone, eine negative Präjudizierung vermeiden (KEHRLI, a.a.O., S. 696; BGE 140 II 437, E. 6.2). Insbesondere soll verhindert werden, dass während Bundesgerichts 1C_22/2019, 1C_476/2019 vom 6. April 2020, E. 9.2). Mit dieser restriktiven Regelung soll dem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Freihaltung der Gewässerräume, welche die natürlichen bereits bestehenden Gebäudefluchten zu stehen kommen. Die Flachdachkonstruktion des Restaurants H. soll als Ganzes bestehen bleiben; die PV-Module werden einzig mit einer Tragkonstruktion auf das Dach montiert
Risch will Synergien bei der Zentrumsgestaltung nutzen
Dorfmatt zu erneuern, mit einem Erweiterungsbau zu ergänzen und den Dorfmattplatz aufzuwerten. Der Bushof soll erneuert und leistungsfähiger werden und in Zukunft den Anforderungen des Behindertengleichstellu Gebäude für Gewerbe und Wohnraum. Der neue Bahnhof mit optimaler Anbindung an den öffentlichen Verkehr soll zur Mobilitätsdrehscheibe ausgebaut werden und als modernes Mobilitäts-, Dienstleistungs- und Ser ist ein Neubau des Gebäudes für die Freibadinfrastruktur vorgesehen. Die öffentliche Infrastruktur soll mit diesen Massnahmen den Bedürfnissen der Rischer Bevölkerung und den Anforderungen an ein zeitgemässes

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch