Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6377 Inhalte gefunden
Strassenverkehrsrecht
vom 19. Juni 1995 [VTS, SR 741.41] aufgeführte Zeichen für Fahrzeuge von Gehbehinderten). Anspruch soll offensichtlich eine Person haben, die sich wegen der Schwere ihrer Gehbehinderung dauernd nur mit Deponierung anschreibt und anfragt, ob die Reservationsfrist um ein weiteres Jahr verlängert werden soll (Bf Beilage 15). Das Strassenverkehrsamt schreibt zur Entgegnung, dass aus dem Formular «Kontroll
Personalrecht
Kündigungsfrist eine neue Stelle zu finden. Wenn eine gesundheitliche Störung diesen Effekt nicht hat, soll daher auch die Sperrfrist nicht spielen. Damit muss der Kündigungsschutz von § 11 Abs. 1 Bst. c PG sein. Dadurch will man dem Interesse eines geordneten Verfahrensganges Rechnung tragen. Grundsätzlich soll aber davon ausgegangen werden, dass die Frist angemessen sein muss, d. h. so bemessen, dass sie den Beizug einer Rechtsvertreterin oder eines Rechtsvertreters – tatsächlich ermöglicht. Den Betroffenen soll hinreichend Zeit eingeräumt werden, um eine fundierte Stellungnahme zur Sache einreichen zu können:
§§ 10 und 11 des Personalgesetzes
Kündigungsfrist eine neue Stelle zu finden. Wenn eine gesundheitliche Störung diesen Effekt nicht hat, soll daher auch die Sperrfrist nicht spielen. Damit muss der Kündigungsschutz von § 11 Abs. 1 Bst. c PG sein. Dadurch will man dem Interesse eines geordneten Verfahrensganges Rechnung tragen. Grundsätzlich soll aber davon ausgegangen werden, dass die Frist angemessen sein muss, d. h. so bemessen, dass sie den Beizug einer Rechtsvertreterin oder eines Rechtsvertreters – tatsächlich ermöglicht. Den Betroffenen soll hinreichend Zeit eingeräumt werden, um eine fundierte Stellungnahme zur Sache einreichen zu können:
Öffentlichkeitsprinzip
Im Bericht wird hierzu Folgendes festgehalten (KRV 14'465, S. 8): «Nach Ansicht des Regierungsrates soll damit verhindert werden, dass die Diskussionen und Abstimmungsverhältnisse im Regierungsrat bekannt Geschäft vollständig abgeschlossen ist, also beispielsweise noch Folgegeschäfte mit sich bringen kann. Es soll vermieden werden, dass die einzelnen Regierungsräte gegeneinander ausgespielt werden können. Die Hauptmerkmal der regierungsrätlichen Tätigkeit liegt darin, dass er als Kollegium auftritt. Entsprechend sollen seine Entscheide nach aussen auch als Entscheide einer Kollegialbehörde wahrgenommen werden und nicht
Politische Rechte
historischen Altstadt» wurde mit folgendem Wortlaut eingereicht: «Zum Erhalt der historischen Altstadt soll auch die städtische Verwaltung durch ihre Präsenz in ihren Liegenschaften zwischen Casino und Bundesplatz öffentlichen Interesses überführt werden. Durch eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung soll zudem der Stadtrat verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die Verwaltungsabteilungen in den städtischen erhebliche Änderung der Verhältnisse darstellen. Das Argument der Beschwerdeführer geht somit fehl. Sollten die Beschwerdeführer aber der Meinung sein, dass die Änderung der Verhältnisse darin bestehe, dass
Art. 311 ZPO
137 III 617 E. 4.3). Denn mit den Berufungsanträgen soll (präzise) zum Ausdruck gebracht werden, wie genau die kantonale Berufungsinstanz entscheiden soll bzw. welche Punkte des erstinstanzlichen Entscheides erstinstanzliche Entscheid abzuändern ist (Reetz/Theiler, a.a.O., Art. 311 ZPO N 34). Die Anträge sollen grundsätzlich so lauten, dass sie vom Gericht ohne Weiteres zum Urteil erhoben werden können, wenn
Markenrecht
Noth/Bühler/Thouvenin [Hrsg.], Markenschutzgesetz, Bern 2009, Art. 11 N 2). Mit dem Gebrauchserfordernis soll gleichzeitig verhindert werden, dass Marken gewissermassen auf Vorrat hinterlegt werden und damit Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zwingt. Während dieser Unsicherheitsphase soll deshalb ein Zeichen nicht allzu schnell wegen Nichtgebrauchs gefährdet sein. Dieser Aufschub entfällt dass offenbar 725 Zigarren durch das Kurierunternehmen FedEx in die Schweiz transportiert werden sollten (act. 7/15). Die Klägerin erachtet damit den tatsächlich erfolgten Import in die Schweiz zu Recht
Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)
VE-ZGB ist zu streichen. 2) 2. Art. 7 Abs. 2 und 3 VE-ZUG wird zur Überprüfung zurückgewiesen. Es soll geprüft werden, ob die Änderung von Art. 7 ZUG nach verfassungsrechtlicher Kompetenzordnung zulässig ohnsitz der Sozialhilfe dem zivilrechtlichen Wohnsitz. Die Änderung widerspricht dieser Logik und soll in Bezug auf ihre Kosten und ihre Wirkung überprüft werden. Entgegen den Ausführungen im Bericht bedeutet nicht zwingend eine separate Dossierführung. Das Prinzip des Haushalts als Unterstützungseinheit soll nicht unterminiert werden. Begründung siehe Download.
Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN)
Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN) soll total revidiert werden. Sie, sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard, haben mit Schreiben vom 22. Januar Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgaben als Gutachterin (Parl.Iv. Eder 12.402) scheitern, soll eventualiter das UVEK die Umschreibung der Objekte gemeinsam mit den Kantonen überarbeiten und in den Kantonen an die Hand genommen werden. 3.    Sofern weder Antrag 1 noch Antrag 2 gefolgt wird, soll subeventualiter 3.1  Umschreibung der Objektblätter die Umschreibung der Objektblätter dahingehend
Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes
stellen folgende Anträge: 1. Es soll eine geräteunabhängige Abgabe eingeführt werden. Dabei soll die Abgabe pro Haushalt erfolgen. 2. Die Abgabe bei Unternehmen soll nicht durch die eidg. Steuerverwaltung

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch