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Gemeinderat verabschiedet Gesamtverkehrskonzept
mit Lastenvelo) gerecht wird. Und ganz generell: welche Infrastruktur soll für welche Verkehrsteilnehmende bereitgestellt und wie soll diese betrieben und gestaltet werden.Bevölkerung hat mitgewirkt Das die „Strategie 2017 – 2019". Das GVK umfasst das ganze Gemeindegebiet mit allen vier Ortsteilen. Es soll Verwaltung und Politik als ganzheitliches Koordinations- und Führungsinstrument für den Bereich Verkehr
Richtplananpassung mit Halbanschluss wird unterstützt
einem Unternehmen) gerecht wird. Und ganz generell: welche Infrastruktur soll für welche Verkehrsteilnehmende bereitgestellt und wie soll diese betrieben und gestaltet werden. Für die Planung und Umsetzung für die Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen bleibt. Die Konzeption der flankierenden Massnahmen soll in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung der Bevölkerung von Risch vorgenommen werden. Bezüglich
Update Bildungspolitik – März 2021
Computing im Untergymnasium der Langzeitgymnasien Die Einführung ist per Sommer 2022 geplant, der Kanton soll die Kosten tragen, gleiche Geräte an beiden Schulen (Convertible Laptop mit Stiftfunktion), kein Zyklus dann erreicht werden müssen. Gleichzeitig ist der Test noch genügend weit weg vom Übertritt. Weiter soll der bestehende Test Stellwerk 8 stärker ausgewertet werden. Zur Frage eines Tests am Schluss der oblig schaffen (Beziehungen Bürgerinnen/Bürger – Staat und Wirtschaft – Staat). Mit diesen Massnahmen sollen die Ziele erreicht werden: Flexibilität für unterschiedliche Anwendungen, Schnittstellen und
§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat
Dezember 2018) Mit den vorliegenden Änderungen soll der Regierungsrat von Routinegeschäften grösstmöglichst entlastet und die Verfahrensökonomie soll gestärkt werden. Die Änderungen in § 3 hängen mit mit den Änderungen in § 5. Gemäss der Änderung soll neu die Baudirektion für den Erlass der kantonalen Nutzungs- und Sondernutzungspläne sowie für die Sicherung von kantonalen Planungen zuständig sein
2013: Verwaltungsgericht
genehmigt hat, welcher der programmatischen Zielvorgabe in § 53 Abs. 2 Satz 1 BO ("Das Areal Salesianum soll in seinem Charakter und Erscheinungsbild erhalten bleiben.") widerspricht, hat er ebenfalls Recht aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen wider. Ihre Anwendung dient so der rechtsgleichen Ausführung und sie sollen nicht ohne Grund ausser Acht gelassen werden. Im Urteil 1C_382/2008 vom 5. Februar 2009, Erw. 3.3
§ 15a Gemeindlicher Quartiergestaltungsplan
Verbindlichkeit entwickeln konnte. Der Quartiergestaltungsplan soll mit der PBG-Revision kantonalrechtlich definiert werden. Des Weiteren soll ihm namentlich für die Umsetzung der Verdichtung die Aufgabe Interessen der Bauherrschaften sowie der Nachbarschaft und der Bevölkerung zukommen. Der Gemeinderat soll inskünftig für die bauliche Entwicklung eines Gebiets nach Einbezug der Bevölkerung, insbesondere
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
der Grundeigentümerschaft sowie der Investierenden weiterhin gebührend zu berücksichtigen. Damit soll verhindert werden, dass nichts geplant und in einen Bebauungsplan übernommen wird, was schliesslich eines qualitätssichernden Konkurrenzverfahrens mit mindestens drei teilnehmenden Teams. Als erstes soll sichergestellt werden, dass die im qualitätssichernden Konkurrenzverfahren teilnehmenden Teams für h muss klar sein, dass die Gemeinde die Kosten des Planwerks zurückfordern kann. Aus diesem Grund soll der Gemeinderat sämtliche Kosten für die Erarbeitung eines ordentlichen Bebauungsplans nach dessen
§ 4 Vorentscheid im Verfahren für ordentliche Bebauungspläne
der Grundeigentümerschaft sowie der Investierenden weiterhin gebührend zu berücksichtigen. Damit soll verhindert werden, dass nichts geplant und in einen Bebauungsplan übernommen wird, was schliesslich eines qualitätssichernden Konkurrenzverfahrens mit mindestens drei teilnehmenden Teams. Als erstes soll sichergestellt werden, dass die im qualitätssichernden Konkurrenzverfahren teilnehmenden Teams für h muss klar sein, dass die Gemeinde die Kosten des Planwerks zurückfordern kann. Aus diesem Grund soll der Gemeinderat sämtliche Kosten für die Erarbeitung eines ordentlichen Bebauungsplans nach dessen
Schulpsychologie auf der Sekundarstufe II
Die Schulpsychologie endet nicht nach der 3. Oberstufe. Sie unterstützt Jugendliche auch auf der Sekundarstufe II während dem hie und da schwierigen Übergang ins Erwachsenenleben. An den fiktiven ...
Informationen Übertritte I und II 2015/16
leicht stärkere Steuerung/Selektion bei den Übertrittsverfahren an. Die Umsetzung dieser Zielsetzung soll u. a. mit der Fixierung eines Orientierungswertes von 5.2 für den Eintritt ins Kurz- und Langzeitgymnasium Schülerinnen und Schüler, welche das Übertrittsverfahren noch unter vormaligem Recht begonnen haben, soll dasselbe bis zum Abschluss des Übertrittsverfahrens gültig bleiben. Parallel zu den erwähnten B ertragen mussten. Zahlen zudem, die sich als Bumerang für das Übertrittsverfahren I erweisen könnten, sollten sie ein vertretbares Mass übersteigen. Die vom Regierungsrat unter Beobachtung stehende Eintrittsquote

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