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Die Bildungspolitik der Zuger Parteien
und die Anschlussfähigkeit zwischen Schule und Berufsbildung weiter stärken. Unsere Sekundarschule soll als attraktiver Bildungsweg weiter gestärkt werden. Dabei ist uns wichtig: Es gibt nicht den einen sondern auch leistungsfähige Hochschulen und praxisnahe Forschung. Unser Anspruch ist klar: Zug soll auf allen Bildungsstufen stark bleiben – von der Volksschule über die Berufsbildung und Gymnasien
1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Mütter- und Väterberatung geregelt. Neu soll der Bereich der Schwangerschafts- und Elternbera- tung klarer definiert werden, und mit den Zielsetzungen sollen auch die Grenzen der öffentlichen Verantwortung Strategie einzubetten, sie dem Par- lament aber in zwei Gesetzgebungspaketen vorzulegen. Hinzu kommen soll eine separate Vorlage zur Pflegefinanzierung. Aktuell laufen die parlamentari- schen Beratungen zum Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren notwendig sind. Entsprechend dem Ergebnis dieser Überprüfung soll die Gesundheitsdirektion die Aufsicht und Leitung, der Regierungsrat die Oberaufsicht über das öffentliche
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton Zug weit gehend von den Gemeinden angeboten und getragen. Dies soll neu auch im vorliegenden Bereich der Fall sein. Wie bisher sollen nur Institutio- nen in den Genuss von Beiträgen kommen, die ausländische ges gemeindliches Schulangebot). Die Jahreswochenstundenpauschale soll bei Fr. 2'125.– anstatt Fr. 2'000.- angesetzt werden. Zudem soll die Einreihung der Mu- sikschulleiter geklärt werden. Die SVP fordert Lehrerweiterbildung intensiv (Besoldungskosten) - Musikschule - Privatschulen Bei den Sonderschulen soll die Zuweisungskompetenz neu beim Kanton liegen. Zusätzliche Beiträge der Gemeinden sind im Bereich
2251.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Regierungsrats an den Kantonsratssitzungen soll gelockert werden. - § 50 Abs. 3 des Entwurfes: Die Möglichkeit, Interpellationen mündlich zu beantwor- ten, soll weiterhin (allenfalls reduziert) bestehen Das Büro soll nicht darüber entscheiden, sondern solche Beträge - nach dem Beschluss der zuständigen Kommission - nur genehmigen oder al- lenfalls nicht genehmigen. Bei Nichtgenehmigung soll der Kantonsrat Bedeutung zu. Eine solche ist nicht von vornherein auszuschliessen, soll jedoch eine Ausnahme bleiben. Die Kompetenz, an- derswo zu tagen, soll neu dem gesamten Kantonsrat eingeräumt werden. Die Kommissionen
1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Teilräume sollen nicht weiter akzentuiert, sondern lediglich beibehalten werden. G 1.1.4 An den Zahlen wird festgehalten. 1144.1 - 11226 19 G 1.1.6 Auf die Stärkung der „eigenständigen“ Position soll verzichtet ist. G 1.2.4 Es sollen nicht nur die Kerngebiete gestärkt werden, sondern auch Ge- biete welche über einen guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr verfügen. In diesen Gebieten soll auch das Wohnen Kraftwerk Untermühle in Cham soll ebenfalls in die Liste aufge- nommen werden (vgl. Planbeilage). S 6.1.2 Die Bauzonen mit speziellen Vorschriften sind klein zu halten. Es sollen nicht grossflächige Gebiete
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
vor. Damit soll im Bereich der stark ansteigenden EL-Kosten für die Finanzierung der Heimkosten mittelfristig die Kosten stabilisiert werden. Mittels eher ti e- fer EL-Heimansätze sollen die Gemeinden (BGS 611.1) Mit diesem neuen Paragrafen soll die gesetzliche Grundlage für eine vom Regierungsrat zu e r- lassende Fundraising-Verordnung geschaffen werden. Damit soll im Kanton Zug Fundraising, also aktive Spitälern lebende Personen soll auf den bundesgesetzlich zulässigen Höchstanteil von einem Fünftel erhöht werden. Die Herabsetzung des Betrags für persönliche Auslagen soll zu einer Entlastung des Kantonshaus-
2823.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wicklung des Gemeindegebietes. Zukünftig sollen kantonaler Denkmalschutz und gemeindl i- cher Ortsbildschutz noch besser aufeinander abgestimmt werden. Erreicht werden soll dies, i n- dem der Kanton verpflichtet Standortgemeinden soll aber deswegen nicht geschmälert werden (vergleiche Ziff. 3.4). § 10 Abs. 1 Bst. c und § 11 Abs. 5 Bst. b Entsprechend den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen soll diejenige Behörde Dabei gilt es, privaten und öffentlichen Interessen gleichermassen gerecht zu werden. Dieser Anspruch soll mit der Revision des Denkmalschutzgesetzes eingelöst we rden. Kantonale Denkmalkommission wird aufgehoben
ERFA Gruppe priMa Zug
"Arbeitsraum" im iZug (Intranet des Kantons Zug) entstand aus dem ersten Treffen der Erfa-Gruppe. Er soll wird den priMa als Informations- und Austauschplattform zur Verfügung stehen.Mit der Registrierung
1590.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission für das Gesundheitswesen
gefolgt. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich ein Bild über die Qualität der Le- bensmittelbetriebe machen können. Im Unterschied zur Vorlage soll die Offenlegung der amtli- chen Bewertung aber verpflichten zu können (§ 29). Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Ausbildungs- plätze zur Verfügung zu stellen.. Seite 3/19 1590.3 - 12715 Die Patientenrechte sollen ausführlich geregelt werden. Heute vor. So soll nicht nur der Verkauf, sondern auch die Abgabe und Weitergabe von Tabakwaren und alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren im Grundsatz verbo- ten sein (§ 50). Jedoch soll mit Zustimmung
1676.1 - Gedruckter Bericht
geschaffen worden. Zusätzlich soll das Bera- tungsangebot, telefonisch und online, ausgebaut und professionalisiert werden. Das Thema der Verheiratung gegen den Willen soll in (Schul-)Work- shops behandelt Gasfassungen soll später die Entgasung der Deponie verbessert werden. Schliesslich wird die Deponie mit einer neuen Ober- flächenabdichtung versehen und mit einem fachgerechten Bodenaufbau soll die landw pagne gesamtschweizerisch weitergeführt. Im Kanton Zug hat die Projektar- beit begonnen. Die Kampagne soll im Herbst 2008 beginnen. Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann erarbeitet zusammen

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