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Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung)
Leverage Ratio sowie die vorgeschlagenen Änderungen in den Risikoverteilungsvorschriften. Die Umsetzung sollte jedoch insbesondere die kleinen und mittelgrossen Banken nicht unverhältnismässig belasten. Die
Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB) betreffend Stiftungsaufsicht
durch den Gemeinde- bzw. den Bürgerrat ausgeübt. Dies möchte die Zuger Regierung ändern. Künftig sollen diese Stiftungen – genauso wie die übrigen Stiftungen im Kanton seit dem 1. Januar 2006 – von der
Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren Am 14. Juli 2020 hat der Regierungsrat die Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes ü
Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens. Durch die Verordnungsänderungen sollen u.a. die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftungen gestärkt, die Einf
Teilrevision des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1)
Gefahren abzuwenden oder Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Diese sogenannten «Vorermittlungen» sollen im kantonalen Polizeigesetz ausführlicher geregelt und mit dem Instrument der «verdeckten Fahndung»
09.528 Parlamentarische Initiative. Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Kommissionsmitglieder Mit Schreiben vom 15. Mai 2018 haben Sie uns eingeladen
Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (VE-JSFVG)
unter anderem das Internet nicht einbezieht, obwohl dort Handlungsbedarf besteht. Die Jugendlichen sollen vielmehr über die Medienbildung in der Schule sensibilisiert werden. Der Jugendschutz im Bereich
16.411 Parlamentarische Initiative. Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung
den Versicherern Daten über alle Versicherten erhebt. Nur unter genau definierten Voraussetzungen sollen anonymisierte Daten pro einzelne versicherte Personen verlangt werden dürfen. Gerne äussern wir
Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verwendung von Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben
anzubieten. Solche Klauseln führen zu einer relativen Marktmächtigkeit einzelner Plattformen. Sie sollen neu als «unlauter» in das UWG aufgenommen werden. Obwohl die Wirkung der beantragten, neuen Norm
Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11)
erhalten griffigere Instrumente gegen illegales Geldspiel und die fraglichen Lokale. Gleichzeitig sollen die Hotelleriebetriebe administrativ entlastet werden. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohne

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