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Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung)
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Leverage Ratio sowie die vorgeschlagenen Änderungen in den Risikoverteilungsvorschriften. Die Umsetzung sollte jedoch insbesondere die kleinen und mittelgrossen Banken nicht unverhältnismässig belasten. Die
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Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB) betreffend Stiftungsaufsicht
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durch den Gemeinde- bzw. den Bürgerrat ausgeübt. Dies möchte die Zuger Regierung ändern. Künftig sollen diese Stiftungen – genauso wie die übrigen Stiftungen im Kanton seit dem 1. Januar 2006 – von der
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Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz)
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Am 14. Juli 2020 hat der Regierungsrat die Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes ü
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Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
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Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens.
Durch die Verordnungsänderungen sollen u.a. die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftungen gestärkt, die Einf
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Teilrevision des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1)
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Gefahren abzuwenden oder Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Diese sogenannten «Vorermittlungen» sollen im kantonalen Polizeigesetz ausführlicher geregelt und mit dem Instrument der «verdeckten Fahndung»
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09.528 Parlamentarische Initiative. Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
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Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Kommissionsmitglieder
Mit Schreiben vom 15. Mai 2018 haben Sie uns eingeladen
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Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (VE-JSFVG)
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unter anderem das Internet nicht einbezieht, obwohl dort Handlungsbedarf besteht. Die Jugendlichen sollen vielmehr über die Medienbildung in der Schule sensibilisiert werden. Der Jugendschutz im Bereich
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16.411 Parlamentarische Initiative. Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung
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den Versicherern Daten über alle Versicherten erhebt. Nur unter genau definierten Voraussetzungen sollen anonymisierte Daten pro einzelne versicherte Personen verlangt werden dürfen.
Gerne äussern wir
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Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verwendung von Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben
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anzubieten. Solche Klauseln führen zu einer relativen Marktmächtigkeit einzelner Plattformen. Sie sollen neu als «unlauter» in das UWG aufgenommen werden. Obwohl die Wirkung der beantragten, neuen Norm
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Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11)
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erhalten griffigere Instrumente gegen illegales Geldspiel und die fraglichen Lokale. Gleichzeitig sollen die Hotelleriebetriebe administrativ entlastet werden. Der Regierungsrat lädt die Zuger Einwohne