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Ergänzungsleistungen
aufgrund ihrer früheren – der Pflege nota bene fachfremden – Tätigkeit als Juristin höher entschädigen sollte als diejenige einer anderen Mutter (oder eines anderen Vaters) mit zuvor tieferem Einkommen. 6
Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
aufgrund ihrer früheren – der Pflege nota bene fachfremden – Tätigkeit als Juristin höher entschädigen sollte als diejenige einer anderen Mutter (oder eines anderen Vaters) mit zuvor tieferem Einkommen. 6
Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
es können auch nur die im Behandlungsplan vorgesehenen Massnahmen angeordnet werden. Entsprechend sollte die vorgesehene Medikation im Behandlungsplan möglichst detailliert festgehalten werden (BGE 143
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
es können auch nur die im Behandlungsplan vorgesehenen Massnahmen angeordnet werden. Entsprechend sollte die vorgesehene Medikation im Behandlungsplan möglichst detailliert festgehalten werden (BGE 143 Gutachters im Mai 2021 bekannt, dass diese Störung lege artis primär medikamentös behandelt werden sollte (mit Antipsychotika, Neuroleptika und Stimmungsstabilisatoren, nebst psychosozialer Begleitung und
Art. 22 UVG, Art. 34 UVV
bewirken wird und diese Verfahren daher zu Gunsten des Versicherten aufeinander abgestimmt werden sollten (Maurer, a.a.O. S. 393; Geertsen, a.a.O., S. 230 f.). Die Bestimmung ist jedoch rein verfahrensrechtlich
Sozialversicherungsrecht
bewirken wird und diese Verfahren daher zu Gunsten des Versicherten aufeinander abgestimmt werden sollten (Maurer, a.a.O. S. 393; Geertsen, a.a.O., S. 230 f.). Die Bestimmung ist jedoch rein verfahrensrechtlich Weshalb diese Vorbereitungsarbeiten nicht auch während einer Schwangerschaft hätten möglich sein sollen im Hinblick auf einen Stellenantritt nach Ende des üblichen Mutterschaftsurlaubs, ist nicht nach
Orchester Arcanti
lied muss jeden Donnerstag erscheinen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Freifachkurses sollen Begeisterung für das gemeinsame Musizieren mitbringen und bereit sein, am Instrument auch individuell
AHV/IV-Zweigstelle
Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreichen. AHV- und IV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese allein nicht ausreichen, können Sie Ergänzu
Düngung nach niederschlagsreichem Winter
tendenziell in der Vergangenheit wenig Schwefel und Mikronährstoffe (über Hofdünger) erhalten haben, sollen  entsprechend gezielt damit gedüngt werden (sulfat- und borathaltige N-Dünger wie z.Bsp. Bor-Amm
Jugendliche nehmen Stellung
Lieferanten zu verlassen, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden. Unternehmen sollten nicht ignorieren, unter welchen Bedingungen ihre Produkte hergestellt werden. Deshalb unterstützen

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