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Ergänzungsleistungen
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aufgrund ihrer früheren – der Pflege nota bene fachfremden – Tätigkeit als Juristin höher entschädigen sollte als diejenige einer anderen Mutter (oder eines anderen Vaters) mit zuvor tieferem Einkommen.
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Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
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aufgrund ihrer früheren – der Pflege nota bene fachfremden – Tätigkeit als Juristin höher entschädigen sollte als diejenige einer anderen Mutter (oder eines anderen Vaters) mit zuvor tieferem Einkommen.
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Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsmedikation)
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es können auch nur die im Behandlungsplan vorgesehenen Massnahmen angeordnet werden. Entsprechend sollte die vorgesehene Medikation im Behandlungsplan möglichst detailliert festgehalten werden (BGE 143
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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es können auch nur die im Behandlungsplan vorgesehenen Massnahmen angeordnet werden. Entsprechend sollte die vorgesehene Medikation im Behandlungsplan möglichst detailliert festgehalten werden (BGE 143 Gutachters im Mai 2021 bekannt, dass diese Störung lege artis primär medikamentös behandelt werden sollte (mit Antipsychotika, Neuroleptika und Stimmungsstabilisatoren, nebst psychosozialer Begleitung und
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Art. 22 UVG, Art. 34 UVV
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bewirken wird und diese Verfahren daher zu Gunsten des Versicherten aufeinander abgestimmt werden sollten (Maurer, a.a.O. S. 393; Geertsen, a.a.O., S. 230 f.). Die Bestimmung ist jedoch rein verfahrensrechtlich
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Sozialversicherungsrecht
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bewirken wird und diese Verfahren daher zu Gunsten des Versicherten aufeinander abgestimmt werden sollten (Maurer, a.a.O. S. 393; Geertsen, a.a.O., S. 230 f.). Die Bestimmung ist jedoch rein verfahrensrechtlich Weshalb diese Vorbereitungsarbeiten nicht auch während einer Schwangerschaft hätten möglich sein sollen im Hinblick auf einen Stellenantritt nach Ende des üblichen Mutterschaftsurlaubs, ist nicht nach
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Orchester Arcanti
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lied muss jeden Donnerstag erscheinen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Freifachkurses sollen Begeisterung für das gemeinsame Musizieren mitbringen und bereit sein, am Instrument auch individuell
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AHV/IV-Zweigstelle
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Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreichen.
AHV- und IV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese allein nicht ausreichen, können Sie Ergänzu
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Düngung nach niederschlagsreichem Winter
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tendenziell in der Vergangenheit wenig Schwefel und Mikronährstoffe (über Hofdünger) erhalten haben, sollen entsprechend gezielt damit gedüngt werden (sulfat- und borathaltige N-Dünger wie z.Bsp. Bor-Amm
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Jugendliche nehmen Stellung
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Lieferanten zu verlassen, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden.
Unternehmen sollten nicht ignorieren, unter welchen Bedingungen ihre Produkte hergestellt werden. Deshalb unterstützen