Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6377 Inhalte gefunden
Art. 173 und Art. 176 ZGB – Zeitpunkt der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts bzw. des Getrenntlebens
vielmehr die Frage, wer die bekannten (und schon zuvor angefallenen) Kosten zu bezahlen hat, und es soll sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich bezahlt werden können. Dieser Problematik wird (s. auch Göksu/Heberlein, Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. A. 2016, Art. 173 ZGB N 5). Sollte ein Ehegatte aufgrund der ehelichen Aufgabenteilung für seinen persönlichen Bedarf (Freizeit, Kleider sowohl Art. 173 Abs. 1 als auch Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB grundsätzlich dasselbe Ziel verfolgen: So sollen die Finanzen der Ehegatten – ausgehend von den bisherigen ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen
Familienrecht
vielmehr die Frage, wer die bekannten (und schon zuvor angefallenen) Kosten zu bezahlen hat, und es soll sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich bezahlt werden können. Dieser Problematik wird gute Schulen gibt. Selbst wenn die Qualität der schulischen Ausbildung in der Schweiz besser sein sollte als in E. und die Kinder in der Schweiz angeblich viel besser von Lehrpersonen betreut werden, wie (s. auch Göksu/Heberlein, Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. A. 2016, Art. 173 ZGB N 5). Sollte ein Ehegatte aufgrund der ehelichen Aufgabenteilung für seinen persönlichen Bedarf (Freizeit, Kleider
Bürgerrecht
Bewerbern eigenständig und altersgerecht geprüft werden sollen (Art. 30 Satz 2 BüG). Davon, dass von Kriterien vollständig abgesehen werden soll oder kann, ist hingegen nicht die Rede. Hinzu kommt, dass der Grundsatz der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit zu Grunde. Die gesuchstellende Person soll im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung und auf absehbare Zeit in der Lage sein, für sich und ihre Familie Vergleich zu Erwachsenen ohne Kinder) und allfällige situationsbedingte Leistungen zugunsten der Kinder sollen die Lebenshaltung sämtlicher Mitglieder der Unterstützungseinheit im Rahmen des sozialen Existenzminimums
Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG
Bewerbern eigenständig und altersgerecht geprüft werden sollen (Art. 30 Satz 2 BüG). Davon, dass von Kriterien vollständig abgesehen werden soll oder kann, ist hingegen nicht die Rede. Hinzu kommt, dass der Grundsatz der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit zu Grunde. Die gesuchstellende Person soll im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung und auf absehbare Zeit in der Lage sein, für sich und ihre Familie Vergleich zu Erwachsenen ohne Kinder) und allfällige situationsbedingte Leistungen zugunsten der Kinder sollen die Lebenshaltung sämtlicher Mitglieder der Unterstützungseinheit im Rahmen des sozialen Existenzminimums
Art. 8 BV, Art. 9 BV
Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Auf diese Weise soll Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen ein spezifischer Schutz gewährt werden (BGE 143 Substanz und Tradition zu erhalten und ihre Vermögenswerte zu schützen, ist verständlich, dennoch sollten die neuen Statuten nicht nur verhindern, dass aus diesem Bestreben künftig neue Diskriminierungen
Grundrechte
Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Auf diese Weise soll Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen ein spezifischer Schutz gewährt werden (BGE 143 Substanz und Tradition zu erhalten und ihre Vermögenswerte zu schützen, ist verständlich, dennoch sollten die neuen Statuten nicht nur verhindern, dass aus diesem Bestreben künftig neue Diskriminierungen
Aus der Schule – Für die Schule
Schule. Es soll aber festgehalten werden, dass die Verantwortung für Entscheidungen und den eingeschlagenen Weg immer noch bei den Jugendlichen und deren Eltern liegt. Das ist gut so und soll so bleiben
Energiesparmassnahmen in der Gemeinde Risch
weihnachtliche Tradition soll jedoch nicht ausser Acht gelassen werden. Daher wird die Weihnachtsbeleuchtung eingeschränkt betrieben. In der oft düsteren Vorweihnachtszeit soll auch in diesem Jahr eine
Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)
Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) soll es der Auffangeinrichtung BVG ermöglichen, die Vorsorgeguthaben aus dem Freizügigkeitsbereich bis ng (EFV) im Rahmen der zentralen Tresorerie des Bundes anzulegen. Die Gültigkeit von Art. 60b BVG soll entsprechend verlängert werden. Details siehe Download.
Spatenstich
Souverän mehrmals deutlich bestätigten einzigartigen Schulhausprojekts Eichmatt. Der ökologische Neubau soll im Herbst 2009 eingeweiht werden. Im November 2004 haben die Stimmberechtigten von Cham und Hünenberg anung hat für das rasch wachsende Quartier steigende Schülerzahlen prognostiziert. Mit dem Neubau soll der Schulraumbedarf für die nächsten Jahre gedeckt werden. Durch das gemeinsame Projekt konnten das aus nicht ein. Die Fundstücke werden vom Amt für Denkmalpflege und Archäologie aufgearbeitet und sollen zu einem geeigneten Zeitpunkt der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die am Donnerstag, 24. Januar

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch