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Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer
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zur Einreichung einer Stellungnahme bis 31. März 2015 eingeladen.
Zu den geplanten Änderungen stellen wir folgende Anträge:
1. Den eidgenössischen Räten sei eine Vorlage zu übermitteln, welche auf
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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
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der Bauherr beantragte mit seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde.
G. Mit Schreiben vom 5. Mai 2021 stellte die Baudirektion die Stellungnahmen der Vorinstanz und des Bauherrn erschöpft.
K. Die Baudirektion stellte den Verfahrensbeteiligten am 17. September 2021 die Eingaben zur Kenntnisnahme zu und gab ihnen die Gelegenheit dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
L. Mit Schreiben Kenntnisnahme zu und gab ihnen die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
F. Die Vorinstanz reichte der Baudirektion am 30. April 2021 eine Stellungnahme zur Beschwerde samt Vorakten ein und beantragte darin
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Bau- und Planungsrecht
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der Bauherr beantragte mit seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde.
G. Mit Schreiben vom 5. Mai 2021 stellte die Baudirektion die Stellungnahmen der Vorinstanz und des Bauherrn Januar 2022 stellte die Baudirektion die eingereichte Stellungnahme dem Beschwerdeführer zu und gab den Parteien die Möglichkeit, bis zum 18. Februar 2022 eine allfällige abschliessende Stellungnahme einzureichen erschöpft.
K. Die Baudirektion stellte den Verfahrensbeteiligten am 17. September 2021 die Eingaben zur Kenntnisnahme zu und gab ihnen die Gelegenheit dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
L. Mit Schreiben
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Verwaltungspraxis
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der Bauherr beantragte mit seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde.
G. Mit Schreiben vom 5. Mai 2021 stellte die Baudirektion die Stellungnahmen der Vorinstanz und des Bauherrn sei und nie eine Lohnerhöhung erhalten habe; die Beschwerdeführerin sei bei Stellenantritt und beim internen Stellenwechsel hoch eingestuft gewesen, weshalb von Anfang darauf hingewiesen worden sei, sie Mai 2021 eine Stellungnahme ein. Ebenso reichte die Gemeinde X. am 2. Juni 2021 eine Stellungnahme ein.
Am 12. November 2021 reichten die Beschwerdeführer eine Replik ein und stellten den Zusatzantrag
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Aussichtsschutz, § 4a alt V PBG, § 27 alt V PBG
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der Bauherr beantragte mit seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde.
G. Mit Schreiben vom 5. Mai 2021 stellte die Baudirektion die Stellungnahmen der Vorinstanz und des Bauherrn erschöpft.
K. Die Baudirektion stellte den Verfahrensbeteiligten am 17. September 2021 die Eingaben zur Kenntnisnahme zu und gab ihnen die Gelegenheit dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
L. Mit Schreiben Kenntnisnahme zu und gab ihnen die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
F. Die Vorinstanz reichte der Baudirektion am 30. April 2021 eine Stellungnahme zur Beschwerde samt Vorakten ein und beantragte darin
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1854.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ert“ zu sein, wie dies im Vernehmlassungsverfahren gefordert wurde. Die Vorgabe der Stellen und der Stellenprozente erfolgt durch die Wahl der Ombudsperson mit deren Pensum ebenfalls (indirekt) durch den 2 des Ombudsmangesetzes). Seite 25/34 1854.1 - 13173 Bei der Besetzung der Stelle der Ombudsperson und der Stellvertretung ist die Geschlechter- parität zwingend zu berücksichtigen (Abs. 2). Mit der neutralen (CVP), die Vorgabe der Stellen und Stellenpro- zente durch den Kantonsrat (Advokatenverein, und sinngemäss die Gemeinde Steinhausen) oder der Verzicht auf eine ständige Stellvertretung verlangt. Auch sollen
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1544.1 - Gedruckter Bericht
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Verbesserung der Kontaktaufnahme mit Un- ternehmen der Region und zu mehr Stellenaufnahmen geführt. Nach wie vor werden die stellensuchenden Personen innerhalb einer kurzer Frist nach der Anmeldung in einem die (noch) nicht arbeitslos waren und sich lediglich zur Stellenvermittlung angemeldet hatten. Die schnelle Wiedereingliederung der stellensuchenden Personen in den Ar- beitsprozess bleibt auch in Zukunft 887 9.2.5 Orientierungstage 2006 2005 Stellungspflichtige Jg. 1988, die an 10 (8) Orientierungstagen teilnahmen 512 474 9.2.6 Rekrutierung Für die Stellungspflichtigen des Kantons Zug fand die Rekrutierung
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1708.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist ein Stellenausbau unausweichlich. 4.7.3. Medizinalamt KST 4060: + 0.5 PE (kostenneutral durch Umwandlung bisheriger nebenamtlicher Funktionen) Beantragt wird eine feste 50% Stellvertretung des Kan Schulen KST 1740: + 0.4 PE Das Amt für gemeindliche Schulen (AgS) hat bis Ende 2008 einen Stellenzuwachs von fünf Stellen zu verzeichnen und ist auch deshalb Mitte Dezember 2007 an einen neuen Standort (Baa ist nur eine Stelle effektiv besetzt, seit mehreren Jahren (Sep- tember 2001) durch den gleichen Projektingenieur. Falls dieser keine berufliche Perspektive erhält, ist sein Stellenwechsel zu befürchten
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3136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zunahme von 45,0 neuen Stellen oder 2,5 Prozent. Zusätzlich erhöhen die Richterlichen Behörden ihren Stellenetat um insgesamt 4,30 auf neu 113,0 Personalstellen. 7.1.1 Stellenantrag der Datenschutzstelle d aus Umwandlung Hilfskraft (Bankfachperson) in Festanstellung plus Erhöhung Stelleneinheit um 0,1 und Stellenverschiebung von 0,5 aus dem DI 215'000 Franken Mehrertrag aufgrund Mehreinnahmen Gebühren gehört zu den kritischen Infra- strukturen und stellt aufgrund der ungenügenden Stellvertretung ein hohes Betriebsrisiko dar. Mit der zusätzlichen Stelle für eine/n IT-Netzwerk Spezialist/in (90 Stell
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1951.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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. Deshalb soll ausserhalb des geltenden Stellenplanes ein vom Personalamt zu bewirtschaftender und zentral zu budgetierender Stellenpool im Umfang von 8 Stellen für Menschen mit voraussichtlich dauerhafter überführt werden, womit er dannzumal 920 Stellenprozente mit einem Personalaufwand von Fr. 645'000.00 umfassen wird. Es besteht somit die Absicht, den Stellenpool über das Jahr 2011 hinaus weiter zu führen dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung eingerichtet werden. Nach Ablauf des derzeitigen Stellenplanes per Ende 2011 sollen die bei der Direktion des Innern in Festanstellungen umgewandelte Personaleinheiten