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Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und der GVO-freien Gebiete) und Koexistenzverordnung
eingeladen, zur Änderung des Gentechnikgesetzes und zur Koexistenzverordnung Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang stellen wir verschiedene Anträge.   Details siehe Download.
Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
ng (SVAV; SR 641.811) bis spätestens am 27. März 2013 Stellung zu nehmen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Unsere Stellungnahme haben wir – wie von Ihnen gewünscht – anhand des beiliegenden beiliegenden Fragebogens in elektronischer Form verfasst. Mit der Beantwortung der Fragen 1.1 und 1.5 stellen wir jedoch zusätzlich folgende Anträge Zu Frage 1.1: Der Ausnahmekatalog von Art. 3 Abs. 1 SVAV
Finanzausgleich 2015 zwischen Bund und Kantonen
Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 18. Juni 2014 betreffend Finanzausgleich 2015 Stellung nehmen zu können, danken wir bestens. Anträge: 1.  Es sei festzustellen, dass der Kanton Zug
Bundesgesetz Turnen und Sport
Altersstufen und Bevölkerungsgruppen;" 1.2 Artikel 1 lit. b. sei wie folgt zu ergänzen: "… des Stellenwerts von Sport und Bewegung in Erziehung und …" 1.3 Artikel 1 lit. d. sei wie folgt zu ergänzen: 22. Juli 2208 bis zum 31. Oktober 2008 erstreckt. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum total revidierten Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport sowie Antrag 1.5). Art. 9 Grundangebot Es wird begrüsst, dass der Bund das Grundangebot zur Verfügung stellt und gemäss Artikel 11 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs auch finanziert. Im erläuternden Bericht wird
Stabilisierungsprogramm 2017–2019
November 2015 haben Sie uns eingeladen, bis am 18. März 2016 zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Vorlage grundsätzlich aus diesem Grund soll das Stabilisierungsprogramm zumindest punktuell reduziert werden. Deshalb stellen wir folgende Anträge: 1.    Massnahme 2.2: Auf Sparmassnahmen des EJPD, die Verbundaufgaben betreffen
Neuem Planungsinstrument «Vote électronique» zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe
on mit Frist bis zum 15. Oktober 2016 eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme anhand des dafür vorgesehenen Formulars und lassen Ihnen dieses in der Beilage gerne zukommen
Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)
eingeladen, bis am 31. März 2014 zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruktur Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Vorlage grundsätzlich des Schutzes der Daten des Transaktionsregisters vor dem Missbrauch durch ausländische Behörden stellen wir folgende Anträge: 1.  Die Schwellenwerte für die Kategorien der Kleinen Finanziellen und N
Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)
übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 9. Mai 2014 zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat   Kontakt: Direktion des Innern
Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes
des Energiegesetzes zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr und stellen folgenden Antrag: Der Vorentwurf zur Änderung von Art. 8 des Energiegesetzes (EnG) sei weiter zu
Anpassungen des Bundesrechts im Bereich Migration als Folge der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands
erforderlichen Verordnungsanpassungen Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Wir stellen keine Anträge, da wir die Veror

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