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Personenfreizügigkeit und Zuwanderung: Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung
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Schreiben vom Juli 2014 bittet uns das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD um Stellungnahme zu oben erwähntem Geschäft.
Wir begrüssen die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen zur Mis Zuwanderung. Der Gesetzestext ist jedoch nicht einfach zu verstehen und teilweise unpräzise. Wir stellen daher verschiedene Anträge.
Details siehe Downloads.
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Totalrevision der Verordnung über die Gebühren im Enteignungsverfahren sowie der Verordnung über die Entschädigungen der eidgenössischen Schätzungskommission
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der Totalrevision der beiden Verordnungen einverstanden sind und deshalb auf eine einlässliche Stellungnahme verzichten. Wir möchten es nicht unterlassen, Sie darauf hinweisen, dass wir auf kantonaler Ebene
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Vernehmlassung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (AZG)
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vorgeschlagenen Änderungen, der Schritt zur Flexibilisierung geht uns jedoch zu wenig weit.
Wir stellen folgende Anträge:
1. Art. 6 Dienstschicht
Art. 6 sei nochmals grundsätzlich zu überarbeiten
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Anhörung zur Anpassung von Verordnungen im Rahmen der Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE)
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u.a. auch bei den Kantonen in eine Anhörung gegeben. Wir möchten gleich einleitend zu unserer Stellungnahme festhalten, dass wir das von Ihnen in die Wege geleitete Anhörungsverfahren sowohl in zeitlicher
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09.477 s Pa.Iv. Fournier. Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung
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Dezember 2011 haben wir Gelegenheit erhalten, zu einem Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Es geht um die frühzeitige Sicherstellung der Kosten für die Überwachung und Sanierung
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Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesschutz)
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zbuches betreffend Kindesschutz mit Frist bis zum 31. März 2014 Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit nach und stellen folgende Anträge:
1. Es sei der Adressatenkreis in den Art.
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Änderungen der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV)
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eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 29. Mai 2015 eingeladen.
Zu den geplanten Änderungen der Verordnung stellen wir folgende Anträge:
1. Die Präzisierung der Definition
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Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft
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2008 zu oben erwähntem Betreff machen wir gerne Gebrauch von der Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Anträge 1. Wir stimmen der Verlängerung des GVO-Moratoriums zu
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Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
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uns mit Schreiben vom 31. März 2011 eingeladen, zu oben erwähnter Gesetzesvorlage bis 8. Juli 2011 Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse des verwaltungsinternen Mitberichtverfahrens haben wir in den beiliegenden
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Gesamtrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF
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gen eingeladen, bis am 7. April 2014 zu den revidierten Schweizerischen Brandschutzvorschriften Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr