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Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
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Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Sie haben für die Einreichung einer
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Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Preisfestsetzung von Arzneimitteln nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14.12.2015 und Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall
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eingeladen, bis zum 6. Oktober 2016 zur oben genannten Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens und äussern uns gerne wie folgt.
Wir begrüssen
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Beilage: Stellungnahme des Kantons Zug vom 30.6.2015
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Stellungnahme des Kantons Zug vom 30. Juni 2015 zum Verordnungsentwurf des Bundesrats über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
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08.473 Parlamentarische Initiative. Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons
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zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassungsvorlage unter Einbezug der Gemeinden geprüft
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Entwürfe für Verordnungen zum Fernmeldegesetz FMG
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gegenüber dem Ausland einen Nachholbedarf.
Bezüglich der neuen Verordnung über Internet-Domains (VID) stellen wir folgende Anträge:
Art. 15 Abs. 2 sei wie folgt zu ergänzen: «Die Registerbetreiberin trifft
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Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021
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eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 14. Oktober 2015 eingeladen.
Zum geplanten Bundesbeschluss stellen wir folgenden Antrag:
Der Kanton Zug unterstützt ohne
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Änderung Sozialhilfegesetz (SHG)
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Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis 30. Juni 2011 zu der neuen rechtlichen Grundlage Stellung zu nehmen. Direktion des Innern / Kantonales Sozialamt Kontakt: Direktion des Innern Kantonales
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Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)
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Ausnahmekatalogen von Art. 83 und 84 E-BGG, soweit das Ausländer- und Asylrecht betroffen ist. Hierzu stellen wir die folgenden Änderungsanträge:
1. Die Bestimmung von Art. 83 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 E-BGG
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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
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Gesundheit Sehr geehrter Herr Direktor
Sehr geehrte Damen und Herren
Für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) danken wir Ihnen und äussern uns dazu
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Anhörung zum zweiten Schritt der Bahnreform 2
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sverfahren zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 eröffnet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und für die ausreichende Frist, welche Sie dazu gewährt haben. Wir begrüssen weiterhin die Massnahmen