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Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Sie haben für die Einreichung einer
Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Preisfestsetzung von Arzneimitteln nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14.12.2015 und Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall
eingeladen, bis zum 6. Oktober 2016 zur oben genannten Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens und äussern uns gerne wie folgt. Wir begrüssen
Beilage: Stellungnahme des Kantons Zug vom 30.6.2015
Stellungnahme des Kantons Zug vom 30. Juni 2015 zum Verordnungsentwurf des Bundesrats über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
08.473 Parlamentarische Initiative. Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons
zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassungsvorlage unter Einbezug der Gemeinden geprüft
Entwürfe für Verordnungen zum Fernmeldegesetz FMG
gegenüber dem Ausland einen Nachholbedarf. Bezüglich der neuen Verordnung über Internet-Domains (VID) stellen wir folgende Anträge: Art. 15 Abs. 2 sei wie folgt zu ergänzen: «Die Registerbetreiberin trifft
Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021
eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 14. Oktober 2015 eingeladen. Zum geplanten Bundesbeschluss stellen wir folgenden Antrag: Der Kanton Zug unterstützt ohne
Änderung Sozialhilfegesetz (SHG)
Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis 30. Juni 2011 zu der neuen rechtlichen Grundlage Stellung zu nehmen. Direktion des Innern / Kantonales Sozialamt Kontakt: Direktion des Innern Kantonales
Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)
Ausnahmekatalogen von Art. 83 und 84 E-BGG, soweit das Ausländer- und Asylrecht betroffen ist. Hierzu stellen wir die folgenden Änderungsanträge: 1.  Die Bestimmung von Art. 83 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 E-BGG
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
Gesundheit Sehr geehrter Herr Direktor Sehr geehrte Damen und Herren Für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) danken wir Ihnen und äussern uns dazu
Anhörung zum zweiten Schritt der Bahnreform 2
sverfahren zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 eröffnet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und für die ausreichende Frist, welche Sie dazu gewährt haben. Wir begrüssen weiterhin die Massnahmen

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