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Entwurf des Ausführungserlasses zum revidierten Bürgerrechtsgesetz (Bürgerrechtsverordnung)
25. August 2015) haben Sie uns eingeladen, zur oben genannten Vorlage bis zum 19. November 2015 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung und äussern uns wie folgt:
11.449 Parlamentarische Initiative. Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen
für Rechtsfragen des Nationalrates mit Frist bis zum 31. März 2014 Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit nach und stellen folgende Anträge:   1.  Art. 449c Abs. 1 Ziff. 2 lit. a VE-ZGB
Verordnung über die Anpassung verschiedener Verordnungen aufgrund von Neuerungen bezüglich dem Dublin/Eurodac-Acquis
Auftrag des Bundesrates haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur oben erwähnten Verordnung Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne innert zwingend notwendig sind und nach unserer Einschätzung kaum durchführbar sein werden. In diesen Punkten stellen wir die nachfolgend genannten Änderungsanträge. Weitere Änderungen sind sodann unter datenschutz
Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
den Regierungsrat des Kantons Zug zur Vernehmlassung eingeladen. Gerne nehmen wir nachfolgend dazu Stellung mit folgenden Anträgen: 1.  Auf die Streichung von Art. 7 Abs. 2 lit. c GschV sei zu verzichten Anlagen angeschlossenen Einwohner. 8.  Art. 51c Abs. 1 GSchV sei wie folgt zu ändern: Das BAFU stellt den Abgabepflichtigen die Abgabe für das laufende Kalenderjahr in zwei Raten in Rechnung, zahlbar sei wie folgt zu ändern und mit einem zusätzlichen Absatz zu ergänzen: –   Abs. 2: Die Kantone stellen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und den betroffenen Nachbarkantonen die ID 130 bis 132 und ID 141
Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)
rungen eingeladen, bis am 23. März 2011 zur Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr     Details siehe Download.
Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» - Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf
Eidgenössische Steuerverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren Wir nehmen Bezug auf die Einladung der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben zur Vernehmlassung vom 6. Juni 2016 und
Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III-Verordnung) und (EU) Nr. 603/2013 (Eurodac-Verordnung) (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
(Eurodac-Verordnung) (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands) bis 15. November 2013 Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr
Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland
, V-ASG) bis zum 31. Mai 2015 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung. Gerne kommen wir dieser Gelegenheit innert Frist nach und stellen folgende Anträge: 1.  Es sei
Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz; HuG)
schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 31. März 2014 Stellung zu nehmen. Kontakt: Sicherheitsdirektion Bettina Platipodis Aabachstrasse 1, 6300 Zug Tel.:
Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG)
Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 15. März 2013 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 24. Juni 2013 an der Vernehmlassung betreffend die Totalrevision d

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