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Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz)
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Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 18. Februar 2015 Stellung zu nehmen.
Kontakt:
Sicherheitsdirektion Elisabeth Heer Dietrich Aabachstrasse 1, 6300 Zug
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Teilrevision Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
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und Gemeindepsychiatrsicher Pflege II. Wir nutzen die Gelegenheit, Ihnen unsere Bedenken an dieser Stelle anzubringen.
Details siehe Download.
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Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot)
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Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) Stellung zu nehmen. Antrag Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung (Art. 123 Abs. 4 BV) sei präziser und
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Teilrevision der Sport-Toto-Verordnung
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eingeladen, bis zum 1. Dezember 2014 zu den vorgeschlagenen Änderungen der Sport-Toto-Verordnung Stellung zu nehmen.
Direktion für Bildung und Kultur/Amt für Sport
Kontakt: Amt für Sport Cordula Ventura
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Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr
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Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen ab 2015. Gerne nehmen wir nachfolgend dazu Stellung mit folgenden Anträgen:
a) Anpassung der Begründung der Rückversetzung der Massnahmen M
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Parlamentarische Initiative 09.530 - Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle
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des Nationalrates um unsere Stellungnahme ersucht bis zum 20. September 2013. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Details siehe Download
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Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR)
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und u.a. den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet. Gerne lassen wir Ihnen unsere Stellungnahme zukommen und stellen Ihnen folgende Anträge
1. Zu Art.5:
Die Aufgaben der Kantone seien konkreter zu Die Daten, welche die kantonalen Gebäudeversicherungen aufgrund ihrer Datenbestände zur Verfügung stellen können, seien im Anhang 1 lediglich der Zugriffsberechtigung «Stufe B» («mit Einschränkung zugängliche
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Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU
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eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 17. September 2015 eingeladen.
Zum geplanten Bundesbeschluss stellen wir folgende Anträge:
1. Der vom Bundesrat vorgeschlagene
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Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
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ht der NOV unterliegen müssen, oder ob sie einen entsprechenden Antrag auch jedes Jahr stellen bzw. nicht stellen können.
Begründung siehe Downloads.
Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens eröffnet und die Kantonsregierungen aufgefordert, eine Stellungnahme zusammen mit dem ausgefüllten Fragenkatalogen einzureichen.
Wir äussern uns zur geplanten
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Bericht des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+
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oben erwähnten Bericht das Vernehmlassungsverfahren eröffnet, in dessen Rahmen die Kantone zur Stellungnahme eingeladen wurden. Wir danken Ihnen für diese Möglichkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug