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Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Departement des Innern EDI die Kantonsregierungen im obengenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen: Vorausgeschickt sei, dass wir die Ges
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Öffentliche Beurkundung)
buches (Öffentliche Beurkundung, Art. 55 bis 55t SchlT ZGB) Stellung zu nehmen. Gerne machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch und stellen verschiedene Anträge. Details siehe Download.
Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem
und u.a. den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet. Gerne lassen wir Ihnen unsere Stellungnahme zukommen und stellen Ihnen folgende Anträge: 1.  Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem mittels Schaffung
Änderung des Geldwäschereigesetzes (Finanzplatzstrategie – Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder)
unversteuerter Gelder) bis am 15. Juni 2013 Stellung zu nehmen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Zu den vorgeschlagenen Änderungen stellen wir folgende Anträge: 1. Den inländischen
Änderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)
Ihre Departementsvorsteherin, Bundesrätin Doris Leuthard, den Regierungsrat des Kantons Zug zur Stellungnahme eingeladen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Der Kanton Zug steht vollumfänglich hinter
Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
Schreiben vom 6. Juli 2016 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zur Einreichung einer Stellungnahme zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eingeladen. Anträge: 1.  Die Statuierung
08.458 Parlamentarische Initiative. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung
Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats betreffend Änderung der Strafprozessordnung Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr
Änderung der Waldverordnung im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes
921.01) eine Stellungnahme bis am 25. Januar 2016 zu verfassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat der Direktion des Innern - der das Amt für Wald und Wild angehört - diese Stellungnahme zur direkten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüssen wir die Änderung der Waldverordnung, stellen jedoch zu einzelnen Artikeln verschiedene Anträge. Anträge und Begründungen siehe Downloads.
Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN)
haben mit Schreiben vom 22. Januar 2014 die Anhörung eröffnet. Gerne nehmen wir nachfolgend dazu Stellung mit folgenden Anträgen: 1.    Die neue Umschreibung der Objekte sowie die Totalrevision der VBLN
Bundesgesetz über die Informationssicherheit
uns mit Schreiben vom 26. März 2014 eingeladen, zu oben erwähnter Gesetzesvorlage bis 4. Juli 2014 Stellung zu nehmen. Zur Vernehmlassungsvorlage äussern wir uns wie folgt: Wir unterstützen das Bestreben Fachdoktrin zu erreichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf scheint uns dazu grundsätzlich geeignet. Wir stellen aber in Frage, ob die vorgeschlagene «Opting Out»-Regelung zielführend ist, wonach jede Behörden

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