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Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmens-Identifikationsnummer
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Departement des Innern EDI die Kantonsregierungen im obengenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:
Vorausgeschickt sei, dass wir die Ges
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Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Öffentliche Beurkundung)
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buches (Öffentliche Beurkundung, Art. 55 bis 55t SchlT ZGB) Stellung zu nehmen. Gerne machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch und stellen verschiedene Anträge. Details siehe Download.
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Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem
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und u.a. den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet. Gerne lassen wir Ihnen unsere Stellungnahme zukommen und stellen Ihnen folgende Anträge:
1. Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem mittels Schaffung
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Änderung des Geldwäschereigesetzes (Finanzplatzstrategie – Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder)
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unversteuerter Gelder) bis am 15. Juni 2013 Stellung zu nehmen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens. Zu den vorgeschlagenen Änderungen stellen wir folgende
Anträge:
1. Den inländischen
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Änderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)
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Ihre Departementsvorsteherin, Bundesrätin Doris Leuthard, den Regierungsrat des Kantons Zug zur Stellungnahme eingeladen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.
Der Kanton Zug steht vollumfänglich hinter
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Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
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Schreiben vom 6. Juli 2016 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zur Einreichung einer Stellungnahme zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eingeladen.
Anträge:
1. Die Statuierung
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08.458 Parlamentarische Initiative. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung
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Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats betreffend Änderung der Strafprozessordnung Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr
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Änderung der Waldverordnung im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes
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921.01) eine Stellungnahme bis am 25. Januar 2016 zu verfassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat der Direktion des Innern - der das Amt für Wald und Wild angehört - diese Stellungnahme zur direkten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüssen wir die Änderung der Waldverordnung, stellen jedoch zu einzelnen Artikeln verschiedene Anträge.
Anträge und Begründungen siehe Downloads.
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Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN)
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haben mit Schreiben vom 22. Januar 2014 die Anhörung eröffnet. Gerne nehmen wir nachfolgend dazu Stellung mit folgenden Anträgen:
1. Die neue Umschreibung der Objekte sowie die Totalrevision der VBLN
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Bundesgesetz über die Informationssicherheit
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uns mit Schreiben vom 26. März 2014 eingeladen, zu oben erwähnter Gesetzesvorlage bis 4. Juli 2014 Stellung zu nehmen. Zur Vernehmlassungsvorlage äussern wir uns wie folgt:
Wir unterstützen das Bestreben Fachdoktrin zu erreichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf scheint uns dazu grundsätzlich geeignet.
Wir stellen aber in Frage, ob die vorgeschlagene «Opting Out»-Regelung zielführend ist, wonach jede Behörden