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Vernehmlassungsvorlage zur Sanierung der Pensionskasse SBB
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die Eidgenössische Finanzverwaltung Vernehmlassungsvorlage zur Sanierung der Pensionskasse SBB Stellungnahme des Kantons Zug Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren Wir nehmen Bezug Ihnen unsere Antworten und Bemerkungen im ausgefüllten Fragenkatalog. Dabei lehnen wir uns an die Stellungnahme der FDK vom 19. September 2008 an. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Vernehmlassung.
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Revision der Grundbuchverordnung
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und die Grundbuchämter eingeladen, zum Entwurf der total revidierten Verordnung über das Grundbuch Stellung zu nehmen (Anhörung). Die Direktion des Innern des Kantons Zug hat in ihrer Eigenschaft als zuständige ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren durchgeführt und lässt dem Bund eine konsolidierte Stellungnahme zustellen. Details siehe Download.
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Teilrevision der Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG; SR 935.521)
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Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG; SR 935.521) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Wir stellen Ihnen folgenden Antrag: Art. 5 Abs. 1 Bst. b. VSBG sei wie folgt
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Revision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung (MVG)
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rungen eingeladen, bis 1. Mai 2009 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Militärversicherung Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren gerne wahr
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Verordnungsänderungen betreffend Schutz und Nutzung der Gewässer
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Departementsvorsteher, Bundesrat Moritz Leuenberger, die eingangs erwähnten Verordnungsänderungen zur Stellungnahme unterbreitet. Hintergrund ist die Änderung vom 11. Dezember 2009 des Bundesgesetzes über den Schutz
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Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV)
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hat uns das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Gelegenheit zur Stellungnahme zu oben erwähntem Geschäft gegeben. Wir stellen folgende Anträge: 1. Art. 6 Abs. 1ter sei zu streichen. 2. Art. 6a Abs
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Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 - Anhörung zum Bericht der Eidg. Finanzverwaltung
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Finanzdirektoren Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrter Herr Huber Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 21. Juni 2011 betreffend Ressourcen-
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Revision der Alarmierungsverordnung
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Problemen Stellung zu nehmen, die nicht Gegenstand der vorgeschlagenen Revision sind. Unsere Anträge betreffen teilweise einzelne Artikel, für die eine Neuformulierung vorzusehen ist. Wir stellen folgende 2008) haben Sie die Kantone eingeladen, bis 27. Februar 2009 zur Revision der Alarmierungsverordnung Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr Fernsehverordnung einzubeziehen. Begründung : Zu Ziffer 1 Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) stellt bereits heute die Bereitschaft für die Verbreitung von Warnungen, Verhaltensempfehlungen und -anweisungen
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Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
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geehrte Damen und Herren Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung zur Anhörung vom 5. Dezember 2008 und stellen Ihnen folgende Anträge: Die Folgen der kalten Progression seien künftig auszugleichen, wenn
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Varianten zum Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr
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Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Zu den von Ihnen gestellten Fragen