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Verordnung über die Sicherung und Rückerstattung von Investitionsbeiträgen an Dritte (VSRI)
und -empfänger und weitere Interessierte sind eingeladen, bis Freitag, 23. Dezember 2011, dazu Stellung zu nehmen. Finanzdirektion/Direktionssekretariat Kontakt: Finanzdirektion Clara Bossard, juristische
Teilrevision Gemeindegesetz
Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind eingeladen, bis zum 20. September 2011 hierzu Stellung zu nehmen. Direktion des Innern / Direktionssekretariat     Kontakt: Direktion des Innern Peter
Einrichtung von Umweltzonen
Kommunikation UVEK darum gebeten, zu neuen rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen Stellung zu nehmen. Es geht dabei um eine neue Verordnung über die Umweltzonenvignette (UZV) und damit einher
Beilage: Stellungnahme der Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs an das Bundesamt für Verkehr zu FABI vom 14. Juni 2011
Beilage zur Vernehmlassung zur Vorlage FABI (Stellungnahme ZKöV)
Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b)
auf Ihre Einladung vom 25. Juni 2010 lassen wir uns zur Revisionsvorlage wie folgt vernehmen und stellen folgende Anträge: Anträge 1. Art. 13 Abs. 1 sei wie folgt zu formulieren: "Die jährlichen Ergä
Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung)
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Kantone zur Stellungnahme zur Teilrevision des Obligationenrechts eingeladen. Wir stellen folgende Anträge: 1. Auf die Änderung von Art. 336a Abs. 2 i
Revision des Landesversorgungsgesetzes
das WBF die Revision des Landesversorgungsgesetzes zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme und stellen folgenden Antrag: Bei Artikel 7 sei die Variante (Absatz
Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
bis 31. März 2009 zum Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr treffenden Regeln im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) Eingang finden sollen. Wir stellen folgende Anträge : Es sei zu prüfen, ob im Kommentar zu Art. 57i auf die Frage betreffend der
Teilrevisionen der Verordnung KVV, KLV und AHVV
Antwort an das Bundesamt für Gesundheit BAG, online bis 23. April 2009 Stellungnahme zu den Teilrevisionen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Verordnung über Leistungen in der obligatorischen
Parlamentarische Initiative Kohler; Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Hundegesetz)
der Schweiz, beziehungsweise zu dem von der WBK des Nationalrats (WBK-N) beschlossenen Hundegesetz Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr

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