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Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b)
auf Ihre Einladung vom 25. Juni 2010 lassen wir uns zur Revisionsvorlage wie folgt vernehmen und stellen folgende Anträge: Anträge 1. Art. 13 Abs. 1 sei wie folgt zu formulieren: "Die jährlichen Ergä
Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung)
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Kantone zur Stellungnahme zur Teilrevision des Obligationenrechts eingeladen. Wir stellen folgende Anträge: 1. Auf die Änderung von Art. 336a Abs. 2 i
Revision des Landesversorgungsgesetzes
das WBF die Revision des Landesversorgungsgesetzes zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme und stellen folgenden Antrag: Bei Artikel 7 sei die Variante (Absatz
Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
bis 31. März 2009 zum Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr treffenden Regeln im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) Eingang finden sollen. Wir stellen folgende Anträge : Es sei zu prüfen, ob im Kommentar zu Art. 57i auf die Frage betreffend der
Teilrevisionen der Verordnung KVV, KLV und AHVV
Antwort an das Bundesamt für Gesundheit BAG, online bis 23. April 2009 Stellungnahme zu den Teilrevisionen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Verordnung über Leistungen in der obligatorischen
Parlamentarische Initiative Kohler; Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Hundegesetz)
der Schweiz, beziehungsweise zu dem von der WBK des Nationalrats (WBK-N) beschlossenen Hundegesetz Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr
Revision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV)
en Kreise sind eingeladen, bis zum 5. November 2012 zur Revision der Kinderbetreuungsverordnung Stellung zu nehmen. Direktion des Innern / Direktionssekretariat   Kontakt: Direktion des Innern Patrick
Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket
auf Ihre Einladung vom 25. Juni 2010 lassen wir uns zur Revisionsvorlage wie folgt vernehmen und stellen folgende Anträge: Anträge 1. Art. 13 Abs. 1 sei wie folgt zu formulieren: "Die jährlichen Ergä
Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung
bis 30. November 2010 zum Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung Stellung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Motion 05.3232 der Kommission für Verkehr
Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ICRPD)
und Herren Im Schreiben vom 22. Dezember 2010 laden Sie uns ein, zu oben genanntem Übereinkommen Stellung zunehmen. Dafür bedanken wir uns bestens. Wir begrüssen grundsätzlich, dass der Bundesrat einen Botschaft zuhanden des Parlamentes sehen wir jedoch noch einen gewissen Bedarf an Präzisierungen. Dazu stellen wir folgende Anträge: 1. Die rechtlichen, finanziellen und personellen Auswirkungen des Übereinkommens

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