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Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
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übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 31. März 2011 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Behörden und Private sind auf Grundlagen über Grund und Boden angewiesen, wenn sie
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Vernehmlassungsantwort ans BAG
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Stellungnahme zu den Teilrevisionen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alt
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Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
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t und ist damit in der Lage, dem Bund eine konsolidierte Stellungnahme zuzustellen. Gleichzeitig verweisen wir auch noch auf die Stellungnahme des Handelsregisteramtes des Kantons Zug, die Ihnen separat Bodenrecht eingeladen, zum Entwurf der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (VeöB) Stellung zu nehmen (Anhörung). Die Direktion des Innern des Kantons Zug hat in ihrer Eigenschaft als zuständige
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Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2013: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
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Finanzdirektoren Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrter Herr Huber Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 22. Juni 2012 betreffend Ressourcen-
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Vernehmlassung zum Vorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220)
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Ihr Departement hat uns am 28. Januar 2009 eingeladen, zu den beiden obgenannten Vorentwürfen Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach. Wir haben die uns zugestellten Unterlagen eingehend
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Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
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er (UIDG) zur Vernehmlassung. Dieser Einladung kommen wir gerne nach. In unsere nachfolgende Stellungnahme sind die Beurteilungen der Direktion des Innern, der Finanzdirektion, des Handelsregisteramtes
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Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug
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Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Ende März 2012 zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Direktion für Bildung und Kultur Sekretariat Sarah Rojas Baarerstrasse 19, 6304 Zug
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Flexibilisierung der Waldflächenpolitik, Änderung der Waldverordnung
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wurden die Kantonsregierungen eingeladen, zur teilweisen Änderung der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) Stellung zu nehmen. Die teilweise Änderung der WaV folgt auf die Änderung des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0)
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Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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interessierte Kreise sind eingeladen, bis 21. August 2013 zur Gesetzesrevision und zur Verordnung Stellung zu nehmen. Dazu sind die beiden Vernehmlassungsraster zu verwenden. Finanzdirektion/Direktions
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Erneuerung Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz
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Juli 2011 eingeladen, zur erneuerten Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz bis 26. August 2011 Stellung zu nehmen. Wir haben die uns zugestellten Unterlagen geprüft und unter der Federführung der Fi