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Totalrevision Postgesetzgebung; Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz (Verordnung zum Postgesetz)
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2012 hat uns die Vorsteherin des UVEK um unsere Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zum Postgesetz gebeten. Gerne nehmen wir Stellung und stellen folgende Anträge: 1. Die Postverordnung soll mit
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Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
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Krankenversicherung (VORA; SR 832.112.1) zur Anhörung. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und berichten dazu was folgt. Details siehe Download.
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Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität sowie Bundesbeschluss zur Genehmigung der Europäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken
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Bundesbeschluss Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Sie haben für die Einreichung einer Stellungnahme Frist gesetzt
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Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201)
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Ihr Departement hat uns am 20. April 2009 eingeladen, zu der obgenannten Europaratskonvention Stellung zu nehmen. Wir kommen Ihrem Wunsch gerne nach. Wir haben die uns zugestellten Unterlagen eingehend
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Teilrevision der Vollziehungsverordnung über das Zivilstandswesen
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bis Ende Mai 2008 zum Entwurf der revidierten Vollziehungsverordnung über das Zivilstandswesen Stellung zu nehmen. Albert Steger, Zivilstandsinspektor Direktion des Innern Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
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Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht
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haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 10. Dezember 2010 zur eingangs erwähnten Vorlage Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren gerne wahr
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Einführung biometrische Ausweise
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Verfügung zu stellen. zu Art. 27a Abs. 2 Antrag Es ist nicht klar, was der Verband in seiner Stellungnahme mit dem neuen Satz meint. Wir gehen davon aus, dass der Verband einen neuen zusätzlichen Satz Abweichung dazu keine Änderung am diesbezüglichen Entwurf. Begründung Entgegen der diesbezüglichen Stellungnahme des Verbandes muss es der Bürgerin bzw. dem Bürger möglich sein – wie es denn der Bund im vorliegenden Der diesbezügliche Vorschlag des Verbandes sei nicht zu übernehmen. Begründung Entgegen der Stellungnahme des Verbandes muss das «4-Augen-Prinzip» – wie es der Bund denn auch zu Recht vorsieht – grundsätzlich
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Vernehmlassung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD zu Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007
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taltungen Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren sowie nach Konsultation der kantonsrätlichen Konkordatskommission nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr
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Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen
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wie die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) gemäss ihrer Stellungnahme vom 13. November 2009 – den vorliegenden Entwurf grundlegend unter Berücksichtigung der Richtlinien
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SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitsnehmerforderungen - Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Kommission
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über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ein. In unsere nachfolgenden Ausführungen sind die Stellungnahmen des Obergerichts und des Konkursamts eingeflossen. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung: tatsächlichen Verhältnisse nicht aus eigener Wahrnehmung bekannt sind. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns.