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Überarbeitung des Handbuchs Programmvereinbarungen im Umweltbereich
Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr und unterbreiten Ihnen nachfolgend die konsolidierte Stellungnahme des Kantons Zug: Details siehe Downloads.
Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
Ebenso unterstützen wir den Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 14. Juli 2017 (Beilage 1) und die Stellungahme des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden Polizeidepartement (EJPD) die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen: Grundsätzliches Wir begrüssen, dass
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz – Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV2)
(Art. 32a ArGV2) eine Stellungnahme abzugeben. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst den Mitbericht des
Entwurf eines Bundesgesetzes über das Gesichtsverhüllungsverbot (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»)
zum Verhüllungsverbot») zur Vernehmlassung eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Antrag Vom Erlass des Bundesgesetzes über das Gesichtsverhüllungsverbot
ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Leitungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
Schweizerischen Zivilgesetzbuches' Stellung zu nehmen, die in der Vernehmlassungsversion noch nicht vorhanden war. Wir wurden gebeten, eine allfällige Stellungnahme bis zum 30. September 2008 direkt dem ter, der eine grafische Darstellung der Lage und des Verlaufs von Leitungsvorrichtungen erlaubt, stellt demgegenüber ein taugliches Publizitätsinstrument dar und vermag das Informations- sowie das Rec für Grundbuch- und Bodenrecht einzureichen. Gerne machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch und stellen folgende Anträge: 1. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen
Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung
und Volkswirtschaftsdirektion des Innern sowie weiterer kantonaler Fachämter nehmen wir gerne dazu Stellung und unterbreiten Ihnen die nachfolgenden Anträge samt Begründung. Grundsätzliches: Bei den insbesondere dass Vereinfachungen in der Umsetzung der Agglomerationsprogramme vorgesehen sind. Wir stellen folgende Anträge: 1.    Beim neu geplanten Art. 21a Abs. 1 der Verordnung über die Verwendung
Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Sozialversicherungsrechts (ATSG) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte des
Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten
die Bearbeitung von Personendaten im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme, verzichten in Absprache mit
Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Der Kanton Zug begrüsst die Gesetzesrevision grundsätzlich. Wir erlauben uns dennoch
14.307 s Kt.Iv. ZG. Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung: Vernehmlassung zum Vorentwurf und erläuternden Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerats
Wahlverfahren zur Vernehmlassung bis zum 13. Oktober 2017 eingeladen. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens und äussern uns gerne wie folgt: Antrag: Es sei der Antrag der K

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