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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008 – 2011
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Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Bundesrat Mit Schreiben vom 31. März 2010 hat das Eidgenössische Finanzdepartement alle Kantonsregierungen zum Vernehmlassungsverfahren zum Wirksamkeitsbericht
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Zweiter und dritter Staatenbericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 6. März 2010 stellen Sie den Kantonen den Entwurf des zweiten und dritten Berichtes der Schweizerischen Regierung zur Umsetzung des
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Entlastungsprogramm 2015–2018: Paket 1, Mantelerlass für Verordnungen
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t. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 3. Juli 2015 Stellung zu nehmen.
Finanzdirektion/Direktionssekretariat
Kontakt:
Finanzdirektion Rita Weiss
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Weiterbildungsgesetz
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2011 hat uns der Vorsteher des EVD um unsere Stellungnahme zum Entwurf des Weiterbildungsgesetzes gebeten. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung und stellen folgende Anträge: 1. Art. 3 Abs. 3 sei mit
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Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)
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Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) Stellung zu nehmen. Gerne machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch und bedanken uns dafür. Wir stellen folgende Anträge:
1. Art. 4 E-EÖBV sei um
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«Finanzen 2019»: Gesetzesänderungen
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ein, zu dieser Vorlage bis Mittwoch, 31. Januar 2018 in elektronischer Form, an info.fd@zg.ch , Stellung zu nehmen.
Finanzdirektion/Direktionssekretariat
Direktlink zur Kantonsratsvorlage im Kanto
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Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung
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Schreiben vom 8. Oktober 2014 haben Sie den Regierungsrat des Kantons Zug in oben erwähnter Sache zur Stellungnahme eingeladen. Wir äussern uns dazu gerne wie folgt:
Die Kantone haben sich bisher immer für die
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Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
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Wohn- und Geschäftsräumen Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der
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Revision Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
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Konkurs (in der Folge: GebV SchKG) eine Stellungnahme einzureichen (vgl. Buchstabe A). Zusätzlich zur Stellungnahme zur Revision GebV SchKG haben Sie um eine Stellungnahme gebeten zur Frage, ob die in der GebV fordert. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte des Handelsregister- und Konkursamts, des Obergerichts sowie der Betreibungsämter Ägerital, Hünenberg und Zug.
A. Stellungnahme zur Revision GebV weitere Stunde erhöht. In diesen Fällen ist diese erhöhte Gebühr mehr als gerechtfertigt.
B. Stellungnahme zur Frage des Bundesrates zum Kostendeckungsprinzip (Motion 17.4092, Nantermod, «Tiefere Gebühren
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Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs), Plangenehmigungsverfahren, Teilinkraftsetzung der Änderung des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015
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Januar 2017 ein. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Details siehe Download