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14.470 s Pa.Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung.
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bis zum 13. März 2020 zur Vernehmlassung eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:
Anträge
Auf die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesgesetz
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Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020
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2020 Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.
Wie von Ihnen gewünscht, senden wir Ihnen unsere Stellungnahme unter
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15.479 n Pa. Iv. Bourgeois. Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft
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beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft Stellung zu nehmen.
Wie von Ihnen gewünscht, senden wir Ihnen unsere Stellungnahme unter Verwendung des Antwortformulars in der Beilage.
Details
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Änderung des Datenschutzgesetzes vom 28. September 2000 (DSG; BGS 157.1)
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t lädt die Zuger Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 10. April 2019.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich
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Beilage 1: Stellungnahme der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zum indirekten Gegenvorschlag Pflegeinitiative
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Beilage 1 zu 19.401 Parlamentarische Initiative – Indirekter Gegenvorschlag Pflegeinitiative
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Finanzausgleich 2020 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)
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Finanzdirektoren (FDK) Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2020, zu der Sie uns am 1. Juli
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Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen
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haben Sie die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Unsere Stellungnahme umfasst auch die Mitberichte der Finanzdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion
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Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz)
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sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 8. März 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme in titelvermerkter Angelegenheit bis 14. Juni 2019 eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken ansonsten lehnen wir die vorgesehenen Gesetzesänderungen ab.
Abstützend auf die obigen Ausführungen stellen wir folgende Anträge:
1. Die Vorlage sei an die besonderen (rechtlichen) Verhältnisse der Kan
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Teilrevision der Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug
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übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 4. Oktober 2019 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.
Direktion des Innern/Direktionssekretariat
Kontakt Direktion des Innern Matthias
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16.432 n Pa. Iv. Gebührenregelung: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
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Herren Nationalräte
Mit Schreiben vom 14. Februar 2020 haben Sie die Kantonsregierungen zur Stellungnahme in der rubrizierten Angelegenheit bis 27. Mai 2020 eingeladen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne