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Staats- und Verwaltungsrecht
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Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitenden Ehegatten oder eingetragenen Partnern von Selbständigerwerbenden oder Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung beträgt die Entschädigung 80 % en Stellung keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung anmelden konnte: Eine vorübergehende Ausdehnung des anspruchsberechtigten Personenkreises auch auf Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung erfolgte nicht zulassen, mit der Begründung, die in Form von asymmetrischen Dividenden ausbezahlten «Promote» stellten wirtschaftlich nicht Entgelt für Kapitaleinsatz der Rekurrentin dar, sondern Entgelt für von dieser
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Gerichtspraxis
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für den Zeitraum seiner mehrmonatigen Verhandlungsunfähigkeit zu Beginn des Jahres 2022 einen Stellvertreter zu benennen – bereits die Durchführung der Referentenaudienz um mehrere Monate verzögert hatte Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitenden Ehegatten oder eingetragenen Partnern von Selbständigerwerbenden oder Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung beträgt die Entschädigung 80 % en Stellung keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung anmelden konnte: Eine vorübergehende Ausdehnung des anspruchsberechtigten Personenkreises auch auf Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung erfolgte
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Zivilrecht
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gegen die Beklagten eine Klage ein und verlangten u.a. die Feststellung, dass das Wegrecht an jeder Stelle eine Breite von mindestens 6,55 m sowie beim Knoten «X.-Weg/Zufahrtsstrasse Y.» eine Breite von deshalb nicht vor (vgl. dazu BGE 142 III 481 E. 2.7).
3.5.2 Das bisher gelebte Betreuungsmodell stellt das wichtigste Kriterium dar für die Frage, ob der Gesuchstellerin der Umzug mit A. nach E. zu bewilligen ermitteln; die natürliche Publizität ist nicht massgeblich (E. 3.4). Unter den gegebenen Umständen stellt der Bau der Strasse in den heute bestehenden Dimensionen durch die vormalige Eigentümerin kein teilweiser
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Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage ( Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
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Januar 2022 stellte die Baudirektion die eingereichte Stellungnahme dem Beschwerdeführer zu und gab den Parteien die Möglichkeit, bis zum 18. Februar 2022 eine allfällige abschliessende Stellungnahme einzureichen einzureichen.
M. Die Parteien haben innert Frist keine abschliessenden Stellungnahmen eingereicht. Mit Schreiben vom 23. Februar 2022 teilte die Baudirektion den Verfahrensbeteiligten daher mit, dass die Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet werde.
N. Im Rahmen der Bearbeitung des Beschwerdeentscheids stellte die Baudirektion fest, dass die Unterlagen für die Beurteilung der Legitimation des Beschwerdeführers
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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sei und nie eine Lohnerhöhung erhalten habe; die Beschwerdeführerin sei bei Stellenantritt und beim internen Stellenwechsel hoch eingestuft gewesen, weshalb von Anfang darauf hingewiesen worden sei, sie Mai 2021 eine Stellungnahme ein. Ebenso reichte die Gemeinde X. am 2. Juni 2021 eine Stellungnahme ein.
Am 12. November 2021 reichten die Beschwerdeführer eine Replik ein und stellten den Zusatzantrag privaten Arbeitsrecht zulässig.
4.2. Als Leiter der Abteilung Y. sowie stellvertretender Leiter Amt X. hat der Beschwerdeführer eine Stellung und Funktion in der öffentlichen Verwaltung des Kantons Zug inne
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Bürgerrecht
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einbürgerungswillige Person die ihr im Rahmen der formalen Bildung zumutbare Stellensuche oder einen zumutbaren Stellenantritt verweigert (vgl. Handbuch Bürgerrecht des Staatssekretariats für Migration für eigenständiges Einbürgerungsgesuch stelle und nicht in ein Einbürgerungsgesuch eines Elternteils einbezogen werde.
Die verfahrensinstruierende Direktion des Innern stellte der Beschwerdeführerin die Duplik weiteren Stellungnahme ersuchen könne. Davon machte die Beschwerdeführerin Gebrauch und äusserte sich mit Schreiben vom 18. April 2022 nochmals zur Situation. Sie brachte vor, dass die Stellung von Min
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Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG
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einbürgerungswillige Person die ihr im Rahmen der formalen Bildung zumutbare Stellensuche oder einen zumutbaren Stellenantritt verweigert (vgl. Handbuch Bürgerrecht des Staatssekretariats für Migration für eigenständiges Einbürgerungsgesuch stelle und nicht in ein Einbürgerungsgesuch eines Elternteils einbezogen werde.
Die verfahrensinstruierende Direktion des Innern stellte der Beschwerdeführerin die Duplik weiteren Stellungnahme ersuchen könne. Davon machte die Beschwerdeführerin Gebrauch und äusserte sich mit Schreiben vom 18. April 2022 nochmals zur Situation. Sie brachte vor, dass die Stellung von Min
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Brandalarm in Edlibach
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22.30 Uhr wurde Alarm durch eine automatische Brandmeldeanlage in Edlibach ausgelöst.
Vor Ort stellte sich heraus, dass die Anlage durch Wasserdampf aus einer Dusche ausgelöst wurde.
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Neuigkeiten aus der Zuger Archäologie - öffentlicher Vortrag
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Fundstücke aus der Vergangenheit zu Tage. Die wichtigsten und spannendsten Entdeckungen aus dem Jahr 2022 stellt das Amt für Denkmalpflege und Archäologie an einem öffentlichen Vortrag Ende Januar vor. Die Vor
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Art. 8 BV, Art. 9 BV
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bezüglich des Erwerbs des Genossenrechts neu ein uneingeschränktes Abstammungsprinzip eingeführt. A. stellte im Jahr 2018 Antrag auf Eintrag in das Genossenregister der Korporation Unterägeri. Anlässlich der verwirkt.»
5.2 Die Beschwerdeführerin hatte ihr Genossenrecht aufgrund früherer Statuten verloren und stellte unbestrittenermassen im Jahr 2018 und damit innert der in § 23 Ziff. 5 der Statuten vorgesehenen Stammgut zu verwalten und aus dessen Ertrag das Nutzentreffnis an die Berechtigten auszurichten, stelle die Mitgliedschaft weitgehend ein Vermögensrecht dar. Für die Nachfolge in ein vermögensrechtliches