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2008: Regierungsrat
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entnommen, dass die Beschwerdegegner im September und Oktober 2007 umfassende Stellungnahmen eingereicht hätten. Diese Stellungnahmen seien der Beschwerdeführerin nie zugestellt worden.
Der Anspruch auf r musste. Sie hatte es wissentlich unterlassen, den Parteien die Möglichkeit zu bieten, sich zu den Stellungnahmen der Gegenpartei vernehmen zu lassen und vom Ergebnis des Beweisverfahrens Kenntnis zu nehmen Auskragung im Bereich des Hauses E innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.
Der Regierungsrat stellte fest, dass sich die Auskragung samt Stützmauer sowie die im Bereich der Auskragung rund 2,50 m bis
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2010: Verwaltungsgericht
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erschöpft sich im Verweis auf die Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie führte in seiner Stellungnahme aus, die Dachlandschaft der beiden Fachwissen zuzusprechen ist. Die Ansicht der Gemeinde, dass dem Grünstreifen ein hoher Stellenwert zukomme, der unverbaut bleiben solle, kann ohne Schwierigkeiten gefolgt werden und ist absolut nachvollziehbar n Baugesuchs an die entsprechenden Feststellungen des Gerichts gebunden. Das Verwaltungsgericht stellte im damaligen Beschwerdeverfahren fest, dass bei der Beurteilung des Baugesuchs § 14 BO 2005 zu beachten
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2003: Regierungsrat
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öffentlichen Interesses nach § 26 Abs. 1 PBG dienen dem Gemeinwohl. Massgebend ist, ob an ihrer Stellung und Benutzung ein Allgemeininteresse besteht. Der Bau von Alterswohnungen kann durchaus als im se n innerorts vor seinem Entscheid jedoch der Sicherheitsdirektion zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme entfällt und der Gemeinderat entscheidet dann in eigener Zuständigkeit, wenn die Einwohnergemeinde
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1999: Verwaltungsgericht
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Abklärung bestimmter Fragen.Wer ein Gebäude ausserhalb der Bauzonen abbricht und auf der Abbruch stelle eine Betonmauer mit zwei abgewinkelten Teilen ähnlich einem Fundament erstellt, bedarf einer Ba handeln könnte, einem ebenfalls von Art. 24 Abs. 2 RPG privilegierten Tatbestand. Diesbezüglich stellt das kantonale Recht vollumfänglich auf den bundesrechtlichen Begriff ab. Wo die Lebensdauer einer noch gegen die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Ein kurzes Anhalten vor dem Öffnen des Tores stellt keine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar.
Es kann der Meinung des vorinstanzlichen Gemeinderates
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Verordnungsanpassungen zur Umsetzung der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des BGIAA
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tzstands) sowie zur Änderung des BGIAA vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Details siehe Download.
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Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern
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zes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern Stellung zu nehmen. Dafür bedanken wir uns. Wir stellen folgenden
Antrag:
Auf die Totalrevision des Gesetzes sei zu verzichten
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Foto 4.jpg
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möglich, kommen nun Nylonnetze zum Einsatz. Im Kanton Zug wird im Sommer kein Holz geschlagen. Das stellt die Waldbewirtschafter vor logistische Herausforderungen. Foto: Sabine Windlin
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Berichte OSKIN und FG Fremdsprachen
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ihr Unwesen mit uns. Als ob die technischen Anforderungen nicht schon genug Herausforderung an uns stellen würden, kommen noch weitere Hürden hinzu. Treffen wir uns nun auf Teams oder Zoom oder Adobe Connect
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MINT-Frauennetzwerk
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«ihren» Ingenieurberuf so interessant und wichtig finden. Dieser persönliche Zugang zu den MINT-Berufen stellt den Kern des Speeddatings dar. Fünf Minuten voller MINT-Vielfalt - es sind gerade die unterschiedlichen
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Ruedi Knüsel übergibt das Ressort Planung/Bau/Sicherheit an seinen Nachfolger Patrick Wahl
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Gemeindevizepräsident und Stellvertretung SSP
Patrick Wahl
Abteilung Finanzen/Controlling
Vorsteher
Francesco Zoppi
Stellvertretung
Peter Hausherr
Abteilung Vorsteher
Markus Scheidegger
Stellvertretung
Roland Zerr
Abteilung Planung/Bau/Sicherheit
Vorsteher
Patrick Wahl
Stellvertretung
Markus Scheidegger
Ruedi Knüsel und auch Patrick Wahl sind beide Mitglieder der FDP.Die Liberalen.Die Ressorts und Stellvertretungen legte der Gemeinderat per 1. April 2021 wie folgt fest:
Gemeindepräsidium und Stabstellen