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2008: Regierungsrat
entnommen, dass die Beschwerdegegner im September und Oktober 2007 umfassende Stellungnahmen eingereicht hätten. Diese Stellungnahmen seien der Beschwerdeführerin nie zugestellt worden. Der Anspruch auf r musste. Sie hatte es wissentlich unterlassen, den Parteien die Möglichkeit zu bieten, sich zu den Stellungnahmen der Gegenpartei vernehmen zu lassen und vom Ergebnis des Beweisverfahrens Kenntnis zu nehmen Auskragung im Bereich des Hauses E innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Der Regierungsrat stellte fest, dass sich die Auskragung samt Stützmauer sowie die im Bereich der Auskragung rund 2,50 m bis
2010: Verwaltungsgericht
erschöpft sich im Verweis auf die Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie führte in seiner Stellungnahme aus, die Dachlandschaft der beiden Fachwissen zuzusprechen ist. Die Ansicht der Gemeinde, dass dem Grünstreifen ein hoher Stellenwert zukomme, der unverbaut bleiben solle, kann ohne Schwierigkeiten gefolgt werden und ist absolut nachvollziehbar n Baugesuchs an die entsprechenden Feststellungen des Gerichts gebunden. Das Verwaltungsgericht stellte im damaligen Beschwerdeverfahren fest, dass bei der Beurteilung des Baugesuchs § 14 BO 2005 zu beachten
2003: Regierungsrat
öffentlichen Interesses nach § 26 Abs. 1 PBG dienen dem Gemeinwohl. Massgebend ist, ob an ihrer Stellung und Benutzung ein Allgemeininteresse besteht. Der Bau von  Alterswohnungen kann durchaus als im se n innerorts vor seinem Entscheid jedoch der Sicherheitsdirektion zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme entfällt und der Gemeinderat entscheidet dann in eigener Zuständigkeit, wenn die Einwohnergemeinde
1999: Verwaltungsgericht
Abklärung bestimmter Fragen.Wer ein Gebäude ausserhalb der Bauzonen abbricht und auf der Abbruch stelle eine Betonmauer mit zwei abgewinkelten Teilen ähnlich einem Fundament erstellt, bedarf einer Ba handeln könnte, einem ebenfalls von Art. 24 Abs. 2 RPG privilegierten Tatbestand. Diesbezüglich stellt das kantonale Recht vollumfänglich auf den bundesrechtlichen Begriff ab. Wo die Lebensdauer einer noch gegen die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Ein kurzes Anhalten vor dem Öffnen des Tores stellt keine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Es kann der Meinung des vorinstanzlichen Gemeinderates
Verordnungsanpassungen zur Umsetzung der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des BGIAA
tzstands) sowie zur Änderung des BGIAA vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Details siehe Download.
Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern
zes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern Stellung zu nehmen. Dafür bedanken wir uns. Wir stellen folgenden Antrag: Auf die Totalrevision des Gesetzes sei zu verzichten
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möglich, kommen nun Nylonnetze zum Einsatz. Im Kanton Zug wird im Sommer kein Holz geschlagen. Das stellt die Waldbewirtschafter vor logistische Herausforderungen. Foto: Sabine Windlin
Berichte OSKIN und FG Fremdsprachen
ihr Unwesen mit uns. Als ob die technischen Anforderungen nicht schon genug Herausforderung an uns stellen würden, kommen noch weitere Hürden hinzu. Treffen wir uns nun auf Teams oder Zoom oder Adobe Connect
MINT-Frauennetzwerk
«ihren» Ingenieurberuf so interessant und wichtig finden. Dieser persönliche Zugang zu den MINT-Berufen stellt den Kern des Speeddatings dar. Fünf Minuten voller MINT-Vielfalt - es sind gerade die unterschiedlichen
Ruedi Knüsel übergibt das Ressort Planung/Bau/Sicherheit an seinen Nachfolger Patrick Wahl
Gemeindevizepräsident und Stellvertretung SSP Patrick Wahl Abteilung Finanzen/Controlling Vorsteher Francesco Zoppi Stellvertretung Peter Hausherr Abteilung Vorsteher Markus Scheidegger Stellvertretung Roland Zerr Abteilung Planung/Bau/Sicherheit Vorsteher Patrick Wahl Stellvertretung Markus Scheidegger Ruedi Knüsel und auch Patrick Wahl sind beide Mitglieder der FDP.Die Liberalen.Die Ressorts und Stellvertretungen legte der Gemeinderat per 1. April 2021 wie folgt fest: Gemeindepräsidium und Stabstellen

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