-
Beilage zu Fragebogen
-
VD Beilage zur Stellungnahme Mitbericht Suissemelio
-
Musik / Gestalten
-
und die Kombination von Tipolino und im•puls für Kindergarten bis 9. Klasse im Fokus.
An dieser Stelle wird informiert, sobald Entscheidungen im Bereich Lehrmittel getroffen wurden.
Aktuell besteht der neuen fachdidaktischen Entwicklungen. Eine Fachgruppe bearbeitet ihren Grundauftrag: Sie …
stellt die gemeinde- und schulartenübergreifende Vernetzung im Fachbereich sicher
gibt Impulse für die Lehrpersonen aller Stufen des Kantons Zug und den Studierenden der PH Zug eine persönliche Beratung an, stellen Ihnen Unterlagen zur Verfügung und unterstützen Sie:
... bei der Umsetzung des Lehrplans 21 TTG
-
ICT
-
neuen fachdidaktischen Entwicklungen. Eine Fachgruppe bearbeitet ihren Grundauftrag:
Sie …
stellt die gemeinde- und schulartenübergreifende Vernetzung im Fachbereich sicher
gibt Impulse für die
-
Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft
-
Herren
Mit Schreiben vom 27. April 2022 haben Sie uns in titelerwähnter Angelegenheit zu einer Stellungnahme bis am 4. Mai 2022 eingeladen. Unsere Antworten finden Sie im beiliegenden Antwortformular. Der n Rettungsschirm in der vorliegenden Form ab. Eventualiter schliesst sich der Kanton Zug der Stellungnahme des Vorstandes der EnDK an. Im Antwortformular sind deshalb nur Eintragungen in der Rubrik «Allgemeine
-
Konsultation zur Revision des Gefahrgutrechts
-
beauftragt. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Zu den gestellten Fragen verweisen wir auf den beiliegenden ausgefüllten Fragebogen
-
Wie man sich von einer Lehrperson trennt
-
Fazit zu ziehen. Die Lehrperson erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme während des Gesprächs sowie zur ausführlichen schriftlichen Stellungnahme nach Ausfertigung des Protokolls (dritter Schritt). Dabei zu äussern. Eine Anhörung der Lehrperson im Wissen darum, dass die Kündigung ungeachtet ihrer Stellungnahme ausgesprochen wird, ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen (Krankheit der Lehrperson etc.) ist Arbeitsverhältnis, bei dem einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin jederzeit gekündigt werden kann, stellt sich die Situation im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis, insbesondere auch bei den Lehrpersonen
-
Härtefallprogramm
-
erneuten Einschränkungen führen und ein weiteres Härtefallprogramm nötig machen, würden wir an dieser Stelle und über die Medien informieren. Individuelle Anfragen werden nicht bearbeitet.
Informationspflicht
-
Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016
-
Kommunikation UVEK die Kantone eingeladen, zur Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016 Stellung zu nehmen. Wir äussern uns dazu wie folgt:
Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der
-
Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
-
Kommunikation UVEK die Kantonsregierungen eingeladen, zu den Entwürfen der oben erwähnten Bundesgesetze Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons äussert sich dazu wie folgt:
1. Allgemeines
Mit
-
Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts)
-
haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts, OR) Stellung zu nehmen.
Vorbemerkungen: Es ist sinnvoll, das Rechtsinstitut des Trusts auch in der Schweiz