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Organisatorische Hinweise zum Aufenthalt an der PH Zug. Die PH Zug liegt an leicht erhöhter Lage über der Stadt Zug mit Blick auf den Zugersee und die Berge. An der PH Zug befinden sich alle Gebäude
Kurzfassung Protokoll 27.11.2024
Kurzfassung Protokoll 27.11.2024
Staats- und Verwaltungspraxis
Regeste: Art. 12 Abs. 1, Art. 23, Art. 32 Abs. 2 und Art. 52 Abs. 2 VStG – Ist die Rückerstattung bezüglich bestimmter in einer Periode geflossener, steuerbarer Leistungen im Rahmen einer gesonderte
Gerichtspraxis
Regeste: Art. 12 Abs. 1, Art. 23, Art. 32 Abs. 2 und Art. 52 Abs. 2 VStG – Ist die Rückerstattung bezüglich bestimmter in einer Periode geflossener, steuerbarer Leistungen im Rahmen einer gesonderte
Anwaltsrecht
Regeste: Art. 12 lit. a BGFA Die Tätigkeit eines registrierten Anwalts als Willensvollstrecker fällt unter das anwaltsrechtliche Disziplinarrecht (E. 1). Art. 12 lit. a BGFA, wonach der Anwalt s
§ 21 Abs. 1 BeurkG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BeurkG
Regeste: Prüfungspflichten einer Urkundsperson bei der öffentlichen Beurkundung einer Universalversammlung einer Aktiengesellschaft (E. 3)Aus den Erwägungen: 2. Die Pflichten einer Urkundsperson s
Update Bildungspolitik – November 2024
Einfach auf dem Laufenden über die Zuger Bildungspolitik. Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise / Sicherheit Zurzeit sind rund 440 Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich im schulpflichti
Ermässigungen
Eigenkapital, das auf Beteiligungsrechte nach § 67 und auf Rechte nach § 59a (Patente und vergleichbare Rechte) sowie auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, wird mit 2 Prozent in die Bemessun
Erläuterungen zu § 72 - Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kommerziell tätige Stiftungen
Massgebend für das einbezahlte Aktien-, Grund-, Stamm- oder Partizipationskapital ist grundsätzlich das Datum des Handelsregistereintrages.  Zu den offenen Reserven zählen die gesetzlichen Kapital-
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen finden sich zunächst einmal in den Rechnungslegungsvorschriften des 957 ff. des Obligati

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