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2023/2024 Mernousch Zaeri-Esfahani
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Mernousch Zaeri-Esfahani Autorenlesung Am 23. November sind wir, die Klassen 1a und 1b, zur Autorenbegegnung mit Mehrnousch Zaeri-Esfahani gefahren. Bei unserer Ankunft an der Kantonschule Zug durfte
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Update Bildungspolitik – September und Oktober 2024
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Zuger Bildungspolitik im Fokus. Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise Medienmittelung der Direktion des Innern vom 18.10.: Der Kanton Zug benötigt rund 1000 zusätzliche Unterbringungsplätze fü
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Laviamo
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StartUps 2024/2025 Laviamo Wir haben uns als Team entschieden die Firma Laviamo zugründen. Laviamo heisst ,,waschen wir’’ in der Sprache Italienisch. Unser Slogan lautet «Wir waschen mit Laviamo».Das
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Art. 51 Abs. 1 lit. a und lit. b AVIG, Art. 53 Abs. 1 AVIG
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Regeste:
Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG setzt im Sinne einer doppelten Kausalität voraus, dass die Nichteröffnung des Konkurses einzig durch das Fehlen der Bereitschaft der Gläubiger bedingt ist, die Ko
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Sozialversicherungsrecht
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Regeste:
Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG setzt im Sinne einer doppelten Kausalität voraus, dass die Nichteröffnung des Konkurses einzig durch das Fehlen der Bereitschaft der Gläubiger bedingt ist, die Ko
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Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
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Regeste:
Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
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Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
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Regeste:
Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
Art. 26 BV – Wenn Bauten oder Anlagen ohne Baubewilligung errichtet oder geändert wurden, muss die Behörde – bevor sie restitutorische Massnahmen einleitet – in einem ersten Schritt prüfen,
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Art. 6 VwVG; Art. 48 VwVG; § 41 Abs. 1 VRG
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Regeste:
– Die Parteistellung knüpft an die Rechtsmittelbefugnis bzw. Beschwerdeberechtigung nach § 41 Abs. 1 VRG an. Dementsprechend sind auch Dritte, die nicht Adressaten eines Entscheids sind, P
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Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
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Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.