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§ 74 Übergangsrecht
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1 Baugesuche und bisherige Sondernutzungspläne jener Gemeinden, welche ihre Nutzungspläne und Bauordnung noch nicht an diese Verordnung angepasst haben, werden nach bisherigem Recht beurteilt. 2
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Neubau HSP ZVB; Neubau RDZ/Verwaltung
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Neubau HSP ZVB; Neubau RDZ/Verwaltung Neubau HSP ZVB
Ein Neubau HSP ZVB ist essenziell, denn die bestehenden Gebäude sind teilweise über 60 Jahre alt. Aufgrund der heutigen raumplanerischen und stä
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Landumlegung und Grenzbereinigung
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1 Will die zuständige Behörde die Landumlegung einleiten, lässt sie ihren Entscheid während 30 Tagen auf der betreffenden Gemeindekanzlei auflegen und gewährt den Betroffenen das Einspracherecht. S
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§ 57 Ausnahmebewilligung
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1 Die zuständige Baubehörde kann Ausnahmebewilligungen erteilen. Die Ausnahmebewilligung ist Teil der Baubewilligung. Sie erfolgt dann, wenn gemeindliche Bauvorschriften im Einzelfall zu einer offe
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Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
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1 Unter Vorbehalt des Bundesrechts und anderer notwendiger Bewilligungen bedürfen ausserhalb der Bauzone in der Regel folgende Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung , jedoch einer Bauanzeige: a)
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Kommentar V PBG
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1 Das Amt für Raum und Verkehr ist die kantonale Fachstelle für Raumplanung und die Koordinationsstelle in planungs- und baurechtlichen Verfahren mit kantonaler Beteiligung.
Materialien Absatz
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§ 64 Neuer Rechtszustand, Änderungen im Grundbuch
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1 Mit der Rechtskraft der Neuzuteilung aufgrund des Umlegungsplans hat das Durchführungsorgan die Änderungen im Grundbuch zu erwirken und den Geldausgleich sowie die Entschädigungen auszurichten.
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Datenmodell DM01 Kanton Zug; Grafik
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Die Vermessung im Kanton Zug basiert auf dem Datenmodell DM01. Anhand der grafischen Darstellung erhalten Sie eine Übersicht über den Inhalt des DM01.
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Ingenieur- und Bauvermessung
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Spezielle Vermessungsaufgaben für kantonale Amtsstellen; Absteckungen und Schnurgerüste in einer Zuger Gemeinde. Die Abteilung Vermessung ist innerhalb der kantonalen Verwaltung das Kompetenzzentrum
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Landesvermessung LV95
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Ersatz Bezugsrahmen LV03 durch LV95 Das Bundesamt für Landestopographie (swisstopo) hat eine neue, präzisere Landesvermessung (LV95) mit einem neuen Lagebezugsrahmen erstellt. Dieser ersetzt den bish