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§ 74 Übergangsrecht
1 Baugesuche und bisherige Sondernutzungspläne jener Gemeinden, welche ihre Nutzungspläne und Bauordnung noch nicht an diese Verordnung angepasst haben, werden nach bisherigem Recht beurteilt. 2
Neubau HSP ZVB; Neubau RDZ/Verwaltung
Neubau HSP ZVB; Neubau RDZ/Verwaltung Neubau HSP ZVB Ein Neubau HSP ZVB ist essenziell, denn die bestehenden Gebäude sind teilweise über 60 Jahre alt. Aufgrund der heutigen raumplanerischen und stä
Landumlegung und Grenzbereinigung
1 Will die zuständige Behörde die Landumlegung einleiten, lässt sie ihren Entscheid während 30 Tagen auf der betreffenden Gemeindekanzlei auflegen und gewährt den Betroffenen das Einspracherecht. S
§ 57 Ausnahmebewilligung
1 Die zuständige Baubehörde kann  Ausnahmebewilligungen erteilen. Die Ausnahmebewilligung ist Teil der Baubewilligung. Sie erfolgt dann, wenn gemeindliche Bauvorschriften im Einzelfall zu einer offe
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
1 Unter Vorbehalt des Bundesrechts und anderer notwendiger Bewilligungen bedürfen ausserhalb der Bauzone in der Regel folgende Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung , jedoch einer Bauanzeige: a)
Kommentar V PBG
1 Das  Amt für Raum und Verkehr ist die kantonale Fachstelle für Raumplanung und die Koordinationsstelle in planungs- und baurechtlichen Verfahren mit kantonaler Beteiligung. Materialien Absatz
§ 64 Neuer Rechtszustand, Änderungen im Grundbuch
1 Mit der Rechtskraft der Neuzuteilung aufgrund des Umlegungsplans hat das Durchführungsorgan die Änderungen im Grundbuch zu erwirken und den Geldausgleich sowie die Entschädigungen auszurichten.
Datenmodell DM01 Kanton Zug; Grafik
Die Vermessung im Kanton Zug basiert auf dem Datenmodell DM01. Anhand der grafischen Darstellung erhalten Sie eine Übersicht über den Inhalt des DM01.
Ingenieur- und Bauvermessung
Spezielle Vermessungsaufgaben für kantonale Amtsstellen; Absteckungen und Schnurgerüste in einer Zuger Gemeinde. Die Abteilung Vermessung ist innerhalb der kantonalen Verwaltung das Kompetenzzentrum
Landesvermessung LV95
Ersatz Bezugsrahmen LV03 durch LV95 Das Bundesamt für Landestopographie (swisstopo) hat eine neue, präzisere Landesvermessung (LV95) mit einem neuen Lagebezugsrahmen erstellt. Dieser ersetzt den bish

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