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Denkmalschutz, Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler
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baulichen Änderungen begründet, während die ortsbildprägende Bedeutung des Objekts überhaupt kein Thema mehr sei.
Diese Ausführungen in der Replik des Beschwerdeführers vom 29. April 2022 treffen nicht
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§ 39 DMSG, Art. 12 NHG; § 39 DMSG, § 338a PBG/ZH, Art. 33 RPG, § 41 VRG; §§ 2 und 25 DMSG
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baulichen Änderungen begründet, während die ortsbildprägende Bedeutung des Objekts überhaupt kein Thema mehr sei.
Diese Ausführungen in der Replik des Beschwerdeführers vom 29. April 2022 treffen nicht
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Gerichtspraxis
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Regeste: Art. 43 Abs. 1 AIG, Art. 25 i.V.m. Art. 27 IPRG, Art. 78 IPRG – Die Überschreitung des im Art. 264d ZGB vorgesehenen maximalen Altersunterschieds von 45 Jahren zwischen den Adoptiveltern und
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viamia
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Personen folgt danach eine Laufbahnberatung von einem bis mehreren Termin(en). Gemeinsam legen wir die Themen fest. Wir richten dabei den Fokus auf mögliche Schritte, welche Ihre Arbeitsmarktfähigkeit stärken
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Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage ( Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
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Regeste:
Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage (Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
Anlagen, welche im übergangsrechtlichen Uferstreifen zu stehen kommen, verstosse
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
Aussichtsschutz – Die Aussicht geniesst grundsätzlich keinen Rechtsschutz, denn diese wird (indirekt) durch die geltenden baurechtlichen Bestimmungen (z. B. über die Geschosszahl, die zu
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Verwaltungspraxis
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festgehalten, dass Schwierigkeiten aufgetreten seien, welche anlässlich verschiedener Gespräche thematisiert worden seien. Verbesserungen seien jedoch kaum und nur gegenüber einzelnen Behördenmitgliedern geschätzt».
Am 20. Dezember 2017 verfasste die Vorgesetzte der Beschwerdeführerin eine Aktennotiz zum Thema «Zielvereinbarung bis am 30. April 2018». Festgehalten wurde, dass die Arbeitsleistungen der Besc baulichen Änderungen begründet, während die ortsbildprägende Bedeutung des Objekts überhaupt kein Thema mehr sei.
Diese Ausführungen in der Replik des Beschwerdeführers vom 29. April 2022 treffen nicht
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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festgehalten, dass Schwierigkeiten aufgetreten seien, welche anlässlich verschiedener Gespräche thematisiert worden seien. Verbesserungen seien jedoch kaum und nur gegenüber einzelnen Behördenmitgliedern geschätzt».
Am 20. Dezember 2017 verfasste die Vorgesetzte der Beschwerdeführerin eine Aktennotiz zum Thema «Zielvereinbarung bis am 30. April 2018». Festgehalten wurde, dass die Arbeitsleistungen der Besc
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Bürgerrecht
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Regeste:
Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG – Bei minderjährigen Personen, die um Einbürgerung ersuchen, ist nicht unmittelbar auf die Verhältnisse der Eltern abzustelle
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Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG
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Regeste:
– Bei minderjährigen Personen, die um Einbürgerung ersuchen, ist nicht unmittelbar auf die Verhältnisse der Eltern abzustellen. Wird der Lebensunterhalt einer minderjährigen Person, die um