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Elternrechte und Elternpflichten — Grundlagen und Fragen
Die Eltern spielen eine zentrale Rolle für den Schulerfolg der Kinder und Jugendlichen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, die zu einem gegenseitigen Verständ­nis führt, ist ...
1676.1 - Gedruckter Bericht
Bereich Archiv und Doku- mentation». Der wertvolle und für die zugerische Geschichtsschreibung wich- tige Bestand umfasst 423 teilweise mehrbändige Handschriften und 35 Nach- lässe zugerischer Familien und Kantonsgebiet Luftaufnahmen ma- chen und daraus das neue Orthofoto erstellen. Diese äusserst aussagekräf- tige Sicht auf den Kanton aus der Vogelperspektive wurde ins Internet (www.zugmap.ch) und ins Intranet an der Baarerstrasse 37 zu und bewilligte ein Kostendach im Betrag von Fr. 530 000.– für mietersei- tige Ausbauten und Einrichtungen. Die Büroräumlichkeiten konnten Ende Jahr bezogen werden. Bahnhofstrasse
1544.1 - Gedruckter Bericht
besetzt. Auch er verfügt über die nach wie vor seltene, für die Archivbedürfnisse aber ungemein wich- tige Doppelausbildung und Berufserfahrung als Historiker und Informatiker. Der Wechsel bedeutete für das Hochmoor erhalten werden kann. Im Naturschutzgebiet Rüss-Spitz in der Gemeinde Hünenberg wird die künf- tige Entwicklung diskutiert. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der kantonalen Fachstellen, der Korporation 82 Mio. Franken einge- stellt. Die zu erwartende NFA-Mehrbelastung ab 2008 gebietet eine vorsich- tige Finanzpolitik. Mit den zusätzlichen Abschreibungen wird erreicht, dass sich das Wachstum des Verw
632.1 - Steuergesetz
Steuerpflicht erwerbs- tätig war; c) für Arbeitnehmende nach Abs. 2: der Kanton, in dem die steuerpflich- tige Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht Wo- chenaufenthalt hatte. § 99 Interkantonales Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich- tige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich schriftlich Einsprache er- heben. 2 Eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen kann die steuerpflich- tige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein- sprache ist zu begründen und muss
632.1 - Steuergesetz
Steuerpflicht erwerbs- tätig war; c) für Arbeitnehmende nach Abs. 2: der Kanton, in dem die steuerpflich- tige Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht Wo- chenaufenthalt hatte. § 99 Interkantonales Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich- tige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich schriftlich Einsprache er- heben. 2 Eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen kann die steuerpflich- tige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein- sprache ist zu begründen und muss
632.1 - Steuergesetz
Steuerpflicht erwerbs- tätig war; c) für Arbeitnehmende nach Abs. 2: der Kanton, in dem die steuerpflich- tige Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht Wo- chenaufenthalt hatte. § 99 Interkantonales Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich- tige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich schriftlich Einsprache er- heben. 2 Eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen kann die steuerpflich- tige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein- sprache ist zu begründen und muss
2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Anfangs- buchstaben der Familiennamen und mit dem Zusatz "bisher" aufgelistet. "Bisher" ist eine wich- tige Information für eine umfassende Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Beispiel: Muster Anna, 1959 en bei gemeindlichen Nachwahlen ist ausdrücklich in § 29 und in § 61 WAG aufzunehmen. Gleichze i- tige kantonale und gemeindliche Nachwahlen setzen voraus, dass diese rechtzeitig im Amts- blatt ausgeschrieben
632.1 - Steuergesetz
Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich­ tige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich schriftlich Einsprache er­ heben. 2 Eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen kann die steuerpflich­ tige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein­ sprache ist zu begründen und muss m Vermögen, insbesondere: a) alle Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sons­ tiger Nutzung; b) der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, die der steuerpflichtigen Person
632.1 - Steuergesetz
Steuerpflicht erwerbs- tätig war; c) für Arbeitnehmende nach Abs. 2: der Kanton, in dem die steuerpflich- tige Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht Wo- chenaufenthalt hatte. § 99 Interkantonales Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich- tige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich m Vermögen, insbesondere: a) alle Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sons- tiger Nutzung; b) der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, die der steuerpflichtigen Person
632.1 - Steuergesetz
Steuerpflicht erwerbs- tätig war; c) für Arbeitnehmende nach Abs. 2: der Kanton, in dem die steuerpflich- tige Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht Wo- chenaufenthalt hatte. § 99 Interkantonales Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich- tige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich m Vermögen, insbesondere: a) alle Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sons- tiger Nutzung; b) der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, die der steuerpflichtigen Person

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