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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
der Dachkonstruktion34). 8 Die lichte Höhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des fer- tigen Bodens und der Unterkante der fertigen Decke bzw. Balkenlage, wenn die Nutzbarkeit eines Geschosses
711.31-23-1.de.pdf
S 1.1.2 Die Gemeinden sorgen mit entsprechenden Massnahmen für die Verfügbarkeit der rechtskräf- tigen Bauzonen. S 1.1.3 Die Gemeinden prüfen bei der Revision der Nutzungsplanung: a. Auszonungen von nicht Grundlage für die Beurteilung von Störfallrisiken bei Planungen. Gemeinden, Kanton und Bund berücksich- tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht
213.2 - Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
ter zu überweisen. § 57 1 Die Vormundschaftsbehörde prüft Bericht und Rechnung und lässt die nö- tigen Ergänzungen anbringen. Sie kann den Vormund, den Bevormundeten oder dessen nächste Verwandte sowie
531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
Zivilschutzorganisation. 2 Die ZSO weist einen Sollbestand von 900 eingeteilten Schutzdienstpflich- tigen aus. * 2 531.11 § 8 Einheiten / Gliederung 1 Folgende Einheiten bilden die Zivilschutzorganisation:
Gerichtspraxis
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht sämtliche Endentscheide, die nach dem 1. Januar 2020 ergangen sind, in einer öffentlich einsehbaren Datenbank. Abzurufen unter: https://verwaltungsgericht.zg.ch
Ethik und Religion — Von Denkräumen und Denkbrücken
Philosophieren mit Kindern: Drei Gründe, weshalb nicht darauf verzichtet werden sollte. Erlebnisse und Beispiele aus dem eigenen Schulalltag, von Denkräumen, Denkbrücken, Aristoteles und wunderbaren
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Kanton Zug 161.1 Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) Vom 26. August 2010 (Stand 1. Mai 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf A
312.1 - Übertretungsstrafgesetz (ÜStG)
Kanton Zug 312.1 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) Vom 23. Mai 2013 (Stand 1. Mai 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 335 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) vom 21. Dezember
1267.5 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
Vorlage Nr. 1267.5 Laufnummer 12882 Fünfter Zwischenbericht der Begleitkommission Pragma zum aktuellen Stand des Pilot- projektes Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma vom 27. August 2008 Se
1267.2 - Bericht der Begleitkommission Pragma
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1267.2 (Laufnummer 11843) ZWEITER ZWISCHENBERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA ZUM AKTUELLEN STAND DES PILOTPROJEKTES BERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA VOM 17. OKTOBER 2005 S

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