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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
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der Dachkonstruktion34). 8 Die lichte Höhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des fer- tigen Bodens und der Unterkante der fertigen Decke bzw. Balkenlage, wenn die Nutzbarkeit eines Geschosses
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711.31-23-1.de.pdf
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S 1.1.2 Die Gemeinden sorgen mit entsprechenden Massnahmen für die Verfügbarkeit der rechtskräf- tigen Bauzonen. S 1.1.3 Die Gemeinden prüfen bei der Revision der Nutzungsplanung: a. Auszonungen von nicht Grundlage für die Beurteilung von Störfallrisiken bei Planungen. Gemeinden, Kanton und Bund berücksich- tigen die Karte. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwä- gungen zieht
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213.2 - Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
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ter zu überweisen. § 57 1 Die Vormundschaftsbehörde prüft Bericht und Rechnung und lässt die nö- tigen Ergänzungen anbringen. Sie kann den Vormund, den Bevormundeten oder dessen nächste Verwandte sowie
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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
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Zivilschutzorganisation. 2 Die ZSO weist einen Sollbestand von 900 eingeteilten Schutzdienstpflich- tigen aus. * 2 531.11 § 8 Einheiten / Gliederung 1 Folgende Einheiten bilden die Zivilschutzorganisation:
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Gerichtspraxis
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Das Verwaltungsgericht veröffentlicht sämtliche Endentscheide, die nach dem 1. Januar 2020 ergangen sind, in einer öffentlich einsehbaren Datenbank. Abzurufen unter: https://verwaltungsgericht.zg.ch
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Ethik und Religion — Von Denkräumen und Denkbrücken
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Philosophieren mit Kindern: Drei Gründe, weshalb nicht darauf verzichtet werden sollte. Erlebnisse und Beispiele aus dem eigenen Schulalltag, von Denkräumen, Denkbrücken, Aristoteles und wunderbaren
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Kanton Zug 161.1 Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) Vom 26. August 2010 (Stand 1. Mai 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf A
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312.1 - Übertretungsstrafgesetz (ÜStG)
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Kanton Zug 312.1 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) Vom 23. Mai 2013 (Stand 1. Mai 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 335 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) vom 21. Dezember
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1267.5 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
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Vorlage Nr. 1267.5 Laufnummer 12882 Fünfter Zwischenbericht der Begleitkommission Pragma zum aktuellen Stand des Pilot- projektes Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma vom 27. August 2008 Se
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1267.2 - Bericht der Begleitkommission Pragma
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1267.2 (Laufnummer 11843) ZWEITER ZWISCHENBERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA ZUM AKTUELLEN STAND DES PILOTPROJEKTES BERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA VOM 17. OKTOBER 2005 S