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Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten
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für die Erstausbildung der steuerpflichtigen Person und des gemeinsam veranlagten Ehegatten oder Partners bzw. der gemeinsam veranlagten Ehegattin oder Partnerin zum Abzug zu-zulassen. 4. in den Art. 33
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Teilrevision der Kernenergieverordnung
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Richtlinie auf die Stufe Verordnung gehoben.
Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Verankerung auf Verordnungsstufe und damit die erhöhte Verbindlichkeit. Er unterstützt ebenso die damit verbundene
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Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer
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Informationsaustausch (AIA) tatsächlich greift und aus dem Ausland eintreffende Meldungen für Veranlagungszwecke verwendet werden können.
Begründung siehe Downloads.
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Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)
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Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Sehr geehrter Herr Bundesrat
Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung vom 18. Mai 2016 zur Vernehmlassung in oben erwähnter Sache und nehmen dazu wie folgt Stellu
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Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung); Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV)
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Ablehnung unseres Hauptantrages die Zweitliegenschaftssteuer so auszugestalten, dass das Veranlagungsverfahren vereinfacht und den Bedürfnissen des Hauptsteuerdomizils bei Zweitliegenschaftsbesitz angemessen
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Revision des Eidgenössischen Finanzkontrollgesetzes (FKG)
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n Finanzkontrolle beinhaltet weder eine Prüfung individueller Veranlagungsdossiers noch eine Beurteilung der generellen Veranlagungspraxis der kantonalen und kommunalen Steuerbehörden.» Begründung siehe
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Teilrevision der Sprengstoffverordnung
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Antwort an den Bund, online bis 14. Oktober 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 3. Juli 2009 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 11. September 2009 zum Entwurf der Tei
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Vernehmlassung 'Grundlagen Lehrplan 21'
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Lehrplans. Auch der Kanton Zug beteiligt sich daran. Amt für gemeindliche Schulen Daniel Kempf, Verantwortlicher für Unterrichtsentwicklung Baarerstrasse 37 6300 Zug Tel.: 041 728 31 67 E-Mail: daniel.kempf@dbk
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Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 - Anhörung zum Bericht der Eidg. Finanzverwaltung
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provisorischen Veranlagungen von Gewinnen der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus, sofern die provisorischen Angaben in gleichwertiger Qualität wie die definitiv veranlagten Angaben geliefert
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Revision der Alarmierungsverordnung
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Kantonen mit der NAZ immer die gleiche Ansprechstelle (Single Point of Contact) offen. Für die Verantwortlichen bei den Alarmstellen der Einsatzleitzentralen vereinfachen sich damit die Prozesse für die Warnung