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Einleitung

Der Kommentar zum Planungs- und Baugesetz (PBG) samt Verordnung (V PBG) umfasst vorerst lediglich die gesetzlichen Neuerungen, die im Jahr 2019 in Kraft getreten sind.

Per 1. Januar 2019 sind die Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 2 «Anpassungen aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis» und die Totalrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) in Kraft getreten. Bereits im August 2018 beschloss der Kantonsrat die Grundzüge der räumlichen Entwicklung im kantonalen Richtplan.

Die Zuger Stimmberechtigten haben am 19. Mai 2019 ausserdem die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) Teil 1 «Umsetzung von Bundesrecht – Neustart» gutgeheissen. Damit sind sie der Empfehlung des Regierungsrats und der Mehrheit des Kantonsrats gefolgt. Die Gemeinden müssen nun bei Neueinzonungen eine Mehrwertabgabe erheben, weil der Regierungsrat diese Änderungen am 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt hat. Sie können ausserdem in ihren Bauordnungen eine gesetzliche Grundlage schaffen, welche sie ermächtigt, mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag eine Mehrwertabgabe auch für Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungspläne mit erheblicher Erhöhung des Nutzungsmasses zu erheben. Diese Vorgaben dienen den zugerischen Gemeinden als Grundlage für die nun anstehenden Ortsplanrevisionen.

Die Baudirektion erteilt u. a. baurechtliche Auskünfte an Behörden und Private (§ 5 Abs. 1 PBG). Die Baudirektion wird künftig die baurechtliche Beratung mit dem «Kommentar zum Planungs- und Baugesetz (PBG) samt Verordnung (V PBG)» unterstützen. Der Kommentar orientiert sich an den Materialien (Bericht und Antrag des Regierungsrats; Bericht und Antrag der vorberatenden kantonsrätlichen Kommission). Er wird laufend angereichert mit Rechtsprechung und der Beantwortung grundsätzlicher Fragen.

Der Kommentar ist ein Hilfsmittel, der als Dienstleistung der Baudirektion des Kantons Zug allen interessierten Kreisen elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Private können mit dem Stichwörter-Tool die Hauptthemen des PBG und V PBG suchen; dieses Tool befindet sich bei der Hauptonlineseite dieses Kommentars. Der Kommentar weist auch eine Lese- sowie eine PDF-Funktion auf. Mit der letztgenannten Funktion kann sogar ein «Buch» erstellt werden. Es ist auch möglich, einzelne Paragraphen oder Gesetzeskapitel als «PDF-Buch» zu exportieren. Diese Funktionen befinden sich auf jeder Seite oben rechts.

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