Eintritt in die kantonalen Mittelschulen
Das Zuger Bildungssystem zeichnet sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus. So können die Schülerinnen und Schüler nach der 6. Primarklasse die Sekundarschule besuchen oder direkt ins Langzeitgymnasium eintreten. Auch nach der Sekundarschule stehen den Jugendlichen zahlreiche spannende und herausfordernde Ausbildungswege an den kantonalen Mittelschulen offen.
Übertritt aus der Primarschule
Das Langzeitgymnasium, das nach der Primarschule innerhalb von sechs Jahren zur gymnasialen Matura führt, wird an den Kantonsschulen Zug (KSZ) und Menzingen (KSM) geführt. KSZ und KSM sind zwei gleichwertige Schulen, die Schwerpunktfächer aus allen Profilbereichen (sprachlich, mathematisch und naturwissenschaftlich, musisch, geistes- und sozialwissenschaftlich) anbieten.
Übertritt aus der Sekundarschule
Die Zuweisung einer Schülerin bzw. eines Schülers aus der 2 oder 3. Klasse der Sekundarschule in das Kurzzeitgymnasium respektive aus der 3. Klasse in die Fachmittelschule oder in die Wirtschaftsmittelschule erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung von verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen sowie eines Entscheides der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten.
Abklärungstest
Die Teilnahme am Abklärungstest kann dann stattfinden, wenn keine direkte Zuweisung an eine Zuger Mittelschule durch die Sekundarschule (Übertritt nach der 2. oder 3. Sekundarklasse) erfolgte.
Die Erziehungsberechtigten können die Schülerin bzw. den Schüler bis zum 20. März unter folgenden Voraussetzungen zum Abklärungstest anmelden:
a) Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern;
b) eine Erfahrungsnote von mindestens 4,50 für die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule sowie von 4,80 für das Kurzzeitgymnasium im ersten Semester des betreffenden Schuljahres.
Eintritt von gleichwertigen Schulen
Für den Eintritt in die Gymnasien, in die Wirtschaftsmittelschule WMS und in die Fachmittelschule FMS sowie für den Wechsel zwischen den kantonalen Schulen ist ein Reglement erarbeitet worden.
Anmeldung an eine kantonale Mittelschule
Die Anmeldung fürs Langzeitgymnasium erfolgt über das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule, die Anmeldung ans Kurzzeitgymnasium, an die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule über die aufnehmende Schule.
Anmeldung Wirtschaftsmittelschule
Weiterführende Informationen zur Anmeldung an eine kantonale Mittelschule
Downloads Abklärungstest
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Prüfungsstoff Abklärungstest 2021 | 12.11.2020 |
Downloads Übertritt aus der Primarschule
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Broschüre «Eintritt ins Langzeitgymnasium im Kanton Zug Schuljahr 2021/22» | 12.11.2020 | |
Broschüre «Übertrittsverfahren Primarstufe - Sekundarstufe I Informationen für Erziehungsberechtigte» | 21.08.2019 | |
Reglement betreffend das Übertrittsverfahren (BGS 412.114) | 19.08.2020 |
Downloads Übertritt aus der Sekundarschule
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Broschüre «Übertrittsverfahren Sekundarschule - kantonale Mittelschulen und lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen» | 25.10.2019 | |
FAQ: Häufige Fragen zum Übertritt aus der Sekundarschule | 08.09.2016 | |
Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113) | 21.08.2019 | |
Termine Informationsveranstaltungen der kantonalen Mittelschulen 2020/21 | 08.02.2021 | |
Termine Übertritt II: Sekundarstufe I - Kantonale Mittelschulen 2020/21 | 02.11.2020 |
Download Eintritt von gleichwertigen Schulen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Merkblatt betr. Eintritt in eine kantonale Mittelschule | 13.01.2021 | |
Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen (BGS 414.121) | 19.08.2020 |