Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches und Höhe der Abzüge

Fahrkosten zum Arbeitsort

Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit

Auswärtiger Wochenaufenthalt

Übrige mit der Ausübung des Berufes erforderliche Kosten

Spesen Nebenerwerb

Besondere Berufskategorien

Aussendienst - Mitarbeiter

Berufsmusiker und Musiklehrer

Baugewerbe

Landesmantelvertrag

Auslagenersatz laut Landesmantelvetrag

Mittagsentschädigung
Im Landesmantelvertrag ist bei auswärtiger Tätigkeit eine Mittagsessensentschädigung vorgesehen.

Abzugsberechtigung für auswärtige Verpflegung:
bei voller Vergütung kein Abzug, keine Aufrechung
bei Pauschalvergütung laut LMV halber Abzug
keine Vergütung Wohn- und Arbeitsort identisch: kein Abzug

 

 

Fahrkosten
Fahrkosten sind zu gewähren für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Als Arbeitsort gilt der Sitz der Firma, Werkhof, Sammelstelle, Zentrale usw. Geschäftsfahrten mit Privatauto werden gemäss Landesmantelvertrag mit Fr. –.60 entschädigt.

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch