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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches und Höhe der Abzüge

Fahrkosten zum Arbeitsort

Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit

Auswärtiger Wochenaufenthalt

Übrige mit der Ausübung des Berufes erforderliche Kosten

Spesen Nebenerwerb

Besondere Berufskategorien

Besondere Berufskosten von Expatriates

Rechtliche Grundlagen

Grundsatz

Besondere Berufskosten

Besondere Berufskosten vom im Ausland wohnhaften Expatriates
Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates

Angemessene Wohnkosten in der Schweiz

Als angemessne Wohnkosten gelten die tatsächlich in der Schweiz bezahlten Mietkosten. Eine der Stellung, Lohnempfängen und der familiären Situation des Expatriates nicht angepasste (zu luxuriöse) Miete kann abgezogen werden. Als Richtlinie gelten folgende Ansätze:

Bis und mit Steuerperiode 2008:
Nettolon IIRichtwert Miete (inkl. NK) alleinstehende ExpatriatesRichtwert Miete (inkl. NK) verheiratete Expatriates
bis Fr. 205'000.–Fr. 24'000.–Fr. 36'000.–
Fr. 250'001 - Fr. 500'000.–Fr. 36'000.–Fr. 48'000.–
Fr. 500'001- Fr. 1'000'000.–Fr. 48'000.–Fr. 60'000.–
Fr. 1'000'001.– und mehrFr. 60'000.–Fr. 72'000.–
Ab Steuerperiode 2009
Nettolohn IIRichtwert Miete (inkl. NK) alleinstehende ExpatriatesRichtwert Miete (inkl. NK) verheiratete Expatriates
bis Fr. 250'000.–Fr. 30'000.–Fr. 42'000.–
Fr. 250'001 - Fr. 500'000.–Fr. 42'000.–Fr. 54'000.–
Fr. 500'0001 - Fr. 1'000'000.–Fr. 54'000.–Fr. 66'000.–
Fr. 1'000'001.– und mehrFr. 66'000.–Fr. 78'000.–

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