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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches und Höhe der Abzüge

Fahrkosten zum Arbeitsort

Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit

Auswärtiger Wochenaufenthalt

Übrige mit der Ausübung des Berufes erforderliche Kosten

Spesen Nebenerwerb

Besondere Berufskategorien

Besondere Berufskosten von Expatriates

Rechtliche Grundlagen

  • Expatriates-Verordnung des Bundes vom 3. Oktober 2000 (SR 642.118.3)
  • Änderung der Expatriates-Verordnung vom 9. Januar 2015 (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016).
  • Übergangsbestimmung zur Änderung vom 9. Januar 2015 (Art. 4a): Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 9. Januar 2015 als Expatriates nach Artikel 1 Absatz 1 in der Fassung vom 3. Oktober 2000 gelten, behalten diesen Status bis zum Ende der befristeten Erwerbstätigkeit.

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