Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches und Höhe der Abzüge
Fahrkosten zum Arbeitsort
Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit
Auswärtiger Wochenaufenthalt
Übrige mit der Ausübung des Berufes erforderliche Kosten
Pauschalabzug
Konkreter Nachweis höherer Kosten
Abzug von Berufskosten von Unselbständigerwerbenden bei Homeoffice (Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Berufskostenpauschale)
Es ist kein separater Abzug für Homeoffice – Kosten möglich.
Aufwendungen für ein privates Arbeitszimmer sind gemäss gesetzlicher Regelung in der Berufskostenpauschale enthalten. Effektive höhere Kosten als die Berufskostenpauschale für ein Arbeitszimmer können nur gewährt werden, wenn ein separates Zimmer nur für die Arbeit verwendet wird (nachgewiesener Bedarf), beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dieses nicht vom Arbeitgeber entschädigt worden ist.